Zum 01.01.2026 ist das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ in Kraft getreten. Die Kompetenzgruppe Pflegberatung hat in einem Sonderberatungsstandpunkt alle Neuerungen zusammengetragen, die für die Beratung relevant sein können. Dazu zählen u.a. neue Befugnisse für qualifizierte
Gesetz
Änderungen im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) tritt in vielen Bereichen erst ab 2024 in Kraft. Einige Änderungen, z.B. hinsichtlich des Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst sieht das Gesetz jedoch bereits in diesem Jahr vor. Wesentliche Neuerungen stellen wir hier zusammen. Seit dem 01. Juli 2023 gilt für das Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit: Nach § 142a … weiter lesen […]
Fortgeltung Pauschale für Pflegehilfsmittel aufgehoben
Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI dürfen die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich den Betrag von 40€ nicht übersteigen.
Mit dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) wurde festgelegt, dass der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zum 31. Dezember 2021 60€ beträgt.
Derzeit ist keine Verlängerung dieser Frist vorgesehen, weshalb sich der Betrag ab dem 1. Januar 2022 wieder auf 40€ beläuft.
Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
Entwurf EpiLage-Fortgeltungsgesetz: Verlängerung und Anpassung der Sonderregelungen im SGB XI
Die Regierungsparteien haben einen Gesetzesentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) auf den Weg gebracht.
Aufgrund der weiterhin dynamischen Situation durch die Corona-Pandemie sollen die Sonderregelungen im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, zugelassene Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag grundsätzlich um weitere drei Monate verlängert werden.
Verlängerung der Regelungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung und der Corona-Betreuungsverordnung ab dem 11. Januar
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 05. Januar 2021 die Verlängerung der einschneidenden und befristete Maßnahmen beschlossen, um die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Die ab 11. Januar 2021 geltende Corona-Schutzverordnung, die diese Vereinbarung für Nordrhein-Westfalen umsetzt, ist hier noch einmal konkretisiert worden.
Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)
Im Zuge der Coronapandemie und den bisherigen Entwicklungen hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) beschlossen. Das GPVG bringt unter anderem Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit sich. Die wichtigsten Änderungen aus dem Gesetzesentwurf im Bereich Pflege und Alter im Überblick
Bessere Versorgung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch Pflegeverbesserungsgesetz
Im Zuge der Coronapandemie und den bisherigen Entwicklungen hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) beschlossen. Das GPVG bringt unter anderem Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit sich.
Die wichtigsten Änderungen aus dem Gesetzesentwurf im Bereich Pflege und Alter im Überblick: