Fortgeltung Pauschale für Pflegehilfsmittel aufgehoben

Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI dürfen die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich den Betrag von 40€ nicht übersteigen.

Mit dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) wurde festgelegt, dass der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zum 31. Dezember 2021 60€ beträgt.

Derzeit ist keine Verlängerung dieser Frist vorgesehen, weshalb sich der Betrag ab dem 1. Januar 2022 wieder auf 40€ beläuft. Darüber informiert der GKV Spitzenverband am 17. Dezember in einem Rundschreiben.

Weiterführende Links

 § 40 SGB XI

EpiLage-Fortgeltungsgesetz

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