Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 05. Januar 2021 die Verlängerung der einschneidenden und befristete Maßnahmen beschlossen, um die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Die ab 11. Januar 2021 geltende Corona-Schutzverordnung, die diese Vereinbarung für Nordrhein-Westfalen umsetzt, ist hier noch einmal konkretisiert worden.
Gesetz
Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)
Im Zuge der Coronapandemie und den bisherigen Entwicklungen hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) beschlossen. Das GPVG bringt unter anderem Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit sich. Die wichtigsten Änderungen aus dem Gesetzesentwurf im Bereich Pflege und Alter im Überblick
Bessere Versorgung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch Pflegeverbesserungsgesetz
Im Zuge der Coronapandemie und den bisherigen Entwicklungen hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) beschlossen. Das GPVG bringt unter anderem Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit sich.
Die wichtigsten Änderungen aus dem Gesetzesentwurf im Bereich Pflege und Alter im Überblick: