Eine Voraussetzung für die Erbringung von Nachbarschaftshilfe ist, dass die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Nachbarschaftshelfer:innen übernehmen demnach eine freiwillige, „sittliche Verpflichtung“. Bislang wurde diese von der Finanzverwaltung in der Regel dann angenommen, wenn Nachbarschaftshelfer:innen
MAGS NRW
Das Infopaket zur Nachbarschaftshilfe ist online
Seit dem 01.01.2024 wird die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe einfacher. Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, müssen die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer entweder nachweisen, dass sie
• an einem Nachbarschaftshelferkurs oder
• an einem Pflegekurs teilgenommen haben
Landesregierung richtet neue Monitoring- und Beschwerdestelle zum Thema Gewaltschutz ein
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine neue Monitoring- und Beschwerdestelle zum Thema Gewaltschutz eingerichtet. Seit dem 15. August 2023
Neues Unterstützungsprogramm der Landesregierung NRW
Im Rahmen des Unterstützungsprogramms “Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut” stellt die Landesregierung NRW für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Da in Deutschland als Folge des Krieges in der Ukraine die
Angepasste Handreichung für die Durchführung von Betreuungsgruppen
Für Betreuungsgruppen, die nach Landesrecht als Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW aktualisierte Handlungsempfehlungen zum Thema „Corona“ herausgegeben.
Für die Durchführenden der Gruppen sei es demnach grundsätzlich wichtig, im Kontakt mit vulnerablen Gruppen weiterhin Vorsicht walten zu lassen. Auch auf den eigenen Schutz soll geachtet werden, indem
Ministerium stellt neue Handreichung für Betreuungsgruppen zur Verfügung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat eine aktualisierte Handreichung für Betreuungsgruppen zur Verfügung gestellt, die als Angebot zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) anerkannt sind. Die Handreichung bündelt die Regelungen der der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe“ vom 24. Januar 2022.
Neue Corona-Schutzverordnung ab 24. November 2021
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen wurde zum 24. November 2021 angepasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat dazu auf der Website die wichtigsten Punkte gut verständlich zusammengefasst:
“Seelische Gesundheit” im Fokus der Landesinitiative Gesundheitsförderung & Prävention Nordrhein-Westfalen
Unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden im Rahmen der Landesinitiative in Kooperation mit zahlreichen weiteren Akteur*innen des Gesundheits- und Sozialwesens Strategien und Handlungsempfehlungen zur Förderung der Gesundheit der Bürger*innen und zur Prävention in Nordrhein-Westfalen erarbeitet.
Das Schwerpunktthema “Seelische Gesundheit” steht seit 2020 im Fokus der Landesinitiative.
Unter www.lpg.nrw erhalten Sie einen Einblick in die Arbeit der Landesinitiative und in die Umsetzung aktueller und zukünftiger Schwerpunktthemen in den einzelnen lebensphasenbezogenen Arbeitsgruppen.
Verlängerung der Regelungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung und der Corona-Betreuungsverordnung ab dem 11. Januar
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 05. Januar 2021 die Verlängerung der einschneidenden und befristete Maßnahmen beschlossen, um die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Die ab 11. Januar 2021 geltende Corona-Schutzverordnung, die diese Vereinbarung für Nordrhein-Westfalen umsetzt, ist hier noch einmal konkretisiert worden.
Alt werden in Nordrhein-Westfalen – der Altenbericht 2020
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen stellt den zweiten Altenbericht – “Alt werden in Nordrhein-Westfalen” vor.
Der Bericht bündelt einmal in jeder Legislaturperiode altersrelevante Themen aus allen Arbeitsbereichen. Er dient sowohl einer Bestandsaufnahme des Erreichten als auch des Aufzeigens von Feldern mit Handlungsbedarf in Nordrhein-Westfalen.