„Hey, Demokratie!“ – Tag der offenen Tür im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

Am Samstag, den 5. Juli 2025, öffnet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Projekts „Hey, Demokratie!“ seine Türen für interessierte Bürger:innen.

Von 9:30 bis 16:30 Uhr bietet sich die Gelegenheit, einen Blick hinter die Kulissen des Ministeriums zu werfen, mit Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen und sich über zentrale Themen aus Arbeit, Gesundheit und Soziales zu informieren.

Was können Teilnehmende erwarten?

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Änderung Nachbarschaftshilfe NRW: Unterstützung für bis zu zwei Personen möglich

Eine Voraussetzung für die Erbringung von Nachbarschaftshilfe ist, dass die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Nachbarschaftshelfer:innen übernehmen demnach eine freiwillige, „sittliche Verpflichtung“. Bislang wurde diese von der Finanzverwaltung in der Regel dann angenommen, wenn Nachbarschaftshelfer:innen

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Das Infopaket zur Nachbarschaftshilfe ist online

Seit dem 01.01.2024 wird die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe einfacher. Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, müssen die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer entweder nachweisen, dass sie

• an einem Nachbarschaftshelferkurs oder
• an einem Pflegekurs teilgenommen haben

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eine weibliche Person liest etwas auf ihrem IPad.

Angepasste Handreichung für die Durchführung von Betreuungsgruppen

Für Betreuungsgruppen, die nach Landesrecht als Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW aktualisierte Handlungsempfehlungen zum Thema „Corona“ herausgegeben.

Für die Durchführenden der Gruppen sei es demnach grundsätzlich wichtig, im Kontakt mit vulnerablen Gruppen weiterhin Vorsicht walten zu lassen. Auch auf den eigenen Schutz soll geachtet werden, indem

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Hand unter einem elektrischen Desinfiktionsspender

Ministerium stellt neue Handreichung für Betreuungsgruppen zur Verfügung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat eine aktualisierte Handreichung für Betreuungsgruppen zur Verfügung gestellt, die als Angebot zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) anerkannt sind. Die Handreichung bündelt die Regelungen der der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe“ vom 24. Januar 2022.

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Neue Corona-Schutzverordnung ab 24. November 2021

Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen wurde zum 24. November 2021 angepasst.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat dazu auf der Website die wichtigsten Punkte gut verständlich zusammengefasst:

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