Die ZukunftsReporter veranstalten am 19. Januar um 15 Uhr in Kooperation mit der Zentralbibliothek Düsseldorf eine digitale Debatte.
Sie diskutieren online mit Publikum darüber, wie die Versorgung im Alter zukünftig gestaltet werden kann.
Die ZukunftsReporter veranstalten am 19. Januar um 15 Uhr in Kooperation mit der Zentralbibliothek Düsseldorf eine digitale Debatte.
Sie diskutieren online mit Publikum darüber, wie die Versorgung im Alter zukünftig gestaltet werden kann.
Oft sind es Kleinigkeiten, die eine große Wirkung haben und den Hilfesuchenden eine schwere Last von den Schultern nehmen:
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat eine Broschüre entworfen, die Tipps enthält, wie Sie Ihren Mitmenschen mit kleinen Hilfen ein großes Lächeln ins Gesicht zaubern können.
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe hat ein Handbuch zum Aufbau von Servicepunkten und zur Förderung von Nachbarschaftshilfe erstellt.
Interessierte können es kostenlos bis zum 31.7.2020 vorbestellen unter: kontakt@einzelhelfer.de
Der Bundesgesetzgeber entlastet anerkannte Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag. Verluste und Kosten der Träger der Angebote gleicht die Pflegeversicherung aus. Einen Erstattungsantrag können die Träger stellen. Für alle Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt sind.
Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist am 22.05.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und teilweise rückwirkend in Kraft getreten.
Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schützen und einen besseren Überblick in den Verlauf der Epidemie erhalten.
Der Bundestag hat über das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden.
Für Unterstützungsangebote im Alltag und die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages ergeben sich drei zentrale Änderungen:
Der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann empfiehlt, wieder Praxisbesuche und Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen und sie nicht unnötig zu verschieben.
Anbieter von Entlastungs- und Betreuungsangeboten benötigen eine Anerkennung des Angebots, um den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können. Wenn die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Wer als Einzelperson in direktem Beschäftigungsverhältnis (450€-Job) tätig werden möchte, benötigt einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten Sie auf unserer Webseite.
In nahezu allen Städten und Gemeinden gibt es spezielle Hilfsangebote für Seniorinnen und Senioren, um diese in Zeiten von „Corona“ besser zu unterstützen. Dies kann zum Beispiel Unterstützung beim Einkaufen, Hilfe bei der Versorgung von Haustieren oder einen telefonischen Besuchsdienst gegen Einsamkeit sein. Im Folgenden haben wir eine Reihe dieser Angebote für Sie zusammengestellt! Eine … weiter lesen […]
Die AOK NordWest hat ab 30.03.2020 eine kostenfreie Pflegeberatungs-Hotline geschaltet, an der Pflegeberater*innen in der aktuellen Zeit mit Rat und Tat und Tipps rund um das Thema Pflegeberatung die Fragen der AOK Versicherten beantworten. 0800 2655 185029 Montag – Mittwoch: 8:30 – 17 Uhr Donnerstag: 8:30 – 18 Uhr Freitag: 8:30 – 16 Uhr Weitere … weiter lesen […]