Das Infopaket zur Nachbarschaftshilfe ist online

Seit dem 01.01.2024 wird die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe einfacher. Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, müssen die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer entweder nachweisen, dass sie

• an einem Nachbarschaftshelferkurs oder
• an einem Pflegekurs teilgenommen haben
oder
• bestätigen, dass sie das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennen.

Das Informationspaket erhalten Sie hier. Möchten Sie es lieber direkt ausgedruckt erhalten, können Sie es unter: https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Nachbarschaftshilfe kostenfrei bestellen. Der Broschürenservice des MAGS lässt Ihnen das Informationspaket dann per Post zukommen. Nutzen Sie für die Bestätigung, dass Sie das Informationspaket erhalten und gelesen haben, das Musterformular. Die Bestätigung darüber, ob Sie an einem Pflegekurs oder einem Nachbarschaftshilfekurs teilgenommen oder das Informationspaket gelesen haben, senden Sie mit dem Erstattungsantrag an die jeweilige Pflegekasse.

Falls Sie sich entscheiden, das Informationspaket zu lesen und dies zu bestätigen, ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, freiwillig an einem Nachbarschaftshelferkurs teilzunehmen. Aktuelle Kurstermine finden Sie hier.

Ob die Voraussetzungen als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer erfüllt sind, überprüft letztlich die jeweils zuständige Pflegekasse. Für diese Prüfung ist wiederum eine Einwilligung der oder des Ehrenamtlichen zum Datenabgleich notwendig.

Die offizielle Pressemitteilung des MAGS können Sie hier nachlesen.

Hier gelangen Sie zur offiziellen Website der Nachbarschaftshilfe NRW.

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