Verlängerung der Regelungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung und der Corona-Betreuungsverordnung ab dem 11. Januar

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 05. Januar 2021 die Verlängerung der einschneidenden und befristete Maßnahmen beschlossen, um die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Die ab 11. Januar 2021 geltende Corona-Schutzverordnung, die diese Vereinbarung für Nordrhein-Westfalen umsetzt, ist hier noch einmal konkretisiert worden.

Die Verordnung zum Schutz von Betreuungseinrichtungen vor dem Coronavirus (CoronaBetrVO) wurde ebenfalls überarbeitet. Die Verordnung enthält neben den Regelungen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) weiterhin spezifische Vorgaben zur Umsetzung und Nutzung von Betreuungsgruppen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie für tagesstrukturierende Einrichtungen.

Die jeweiligen Verordnungen gelten bis zum 31. Januar 2021.

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