Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) können ihre Leistungen bis zum 30. September 2022 auch weiterhin „bis zur Haustür“ erbringen.
Neue Beschlüsse zu Leistungen der Pflegeversicherung bei Corona
Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland informiert: Neue Beschlüsse zu Leistungen der Pflegeversicherung bei Corona Seit April 2020 haben Gesetz- und Verordnungsgeber verschiedene Beschlüsse gefasst, die die besondere Situation pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger in Corona-Zeiten berücksichtigen. Diese Beschlüsse wurden aktuell verlängert. Wichtig sind für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige: Folgende Regelungen gelten nun … weiter lesen […]