Zum Thema Entlastungsbetrag gibt es nun ein untertiteltes Video in Deutscher Gebärdensprache.
Entlastungsbetrag
Informationen zum Entlastungsbetrag in verständlicher Sprache
Entlastungsbetrag – Was ist das und was kann ich damit machen?
Der Entlastungsbetrag
Was ist das und was kann ich damit machen? Pflegebedürftigkeit verändert das Leben der Betroffenen und deren Angehörigen. Unterstützung und Entlastung ist wichtig, um mit den Herausforderungen im Alltag umzugehen. Menschen mit einem Pflegegrad erhalten unterschiedliche Geld- und Sachleistungen von ihrer Pflegeversicherung. Der Entlastungsbetrag ist eine Geldleistung von 125 Euro pro Monat. Mit diesem Geld können … weiter lesen […]
„Nutzen Sie schon den Entlastungsbetrag?“
Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Dortmund hat am 24. Seniorentag „Zusammenhalt kennt kein Alter – Generationen verbinden!“ am 17.09.2022 auf dem Friedensplatz der Stadt Dortmund über die Nutzung des Entlastungsbetrags informiert. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich steht allen Personen mit einem Pflegegrad 1 bis 5 zu und kann zum Beispiel für sogenannte Angebote … weiter lesen […]
Digitaler Nachbarschaftshelferkurs gemäß §11 AnFöVO NRW
Ab dem 1. Juni 2022 bietet das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Westliches Ruhrgebiet einen digitalen Nachbarschaftshelferkurs an. Sie möchten sich kostenlos als Nachbarschaftshelfer:in weiterbilden? Sie unterstützen einen Menschen mit Pflegegrad und benötigen eine Pflegekurs nach §45 SGB XI? Der Kurs richtet sich an alle Menschen, die jemanden aus der Nachbarschaft bzw. näheren Umgebung unterstützen … weiter lesen […]
Nachbarschaftshelfer*innen gem. §45 SGB XI für Menschen mit Pflegebedarf
Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland bietet regelmäßig Qualifizierungen für Nachbarschaftshelfer*innen an. Diese finden im Kreis Warendorf, Kreis Soest und in der Stadt Hamm statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben, unabhängig vom Alter, steht ein Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für … weiter lesen […]
Mediation als Angebot zur Entlastung von Pflegenden Angehörigen
Die häusliche Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern verlangt von pflegenden Angehörigen, dass sie einen erheblichen Teil ihres eigenen Lebens an die Bedürfnisse des erkrankten Menschen (also auch der Krankheit) anpassen müssen. Ihre eigenen Bedürfnisse stellen sie in den Hintergrund, sind stets auf stand-by und überschreiten ggfs. ihre Kraftressourcen bis hin zu eigener Erkrankung und Ausfall. Mediatorin … weiter lesen […]
Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag gründen, aber wie? Erklärfilm der Regionalbüros gibt Aufschluss
Der Entlastungsbetrag (gem. § 45b SGB XI) soll pflegebedürftigen Menschen unbürokratisch Unterstützung im Alltag ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten.
Er beträgt 125€ monatlich und steht jeder Person ab dem Pflegegrad 1 zu. Er kann für vielfältige Leistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Nach NRW-Landesrecht anerkannte Anbieterinnen und Anbieter zur Unterstützung im Alltag können ihre Leistungen über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Für Personen, die bereits darüber nachgedacht haben, ein Angebot zur Unterstützung im Alltag zu gründen und sich noch fragen, welche Voraussetzungen sie hierfür erfüllen müssen, stellen die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz folgenden Erklärfilm zur Verfügung:
Bis 31. Dezember 2021! Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung
Der Bundesrat hat der zweiten „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie“ zugestimmt.
Die folgenden für Sie relevanten Änderungen werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert:
Informationen zum Entlastungsbetrag in leichter Sprache
Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL hat einen Flyer zum Entlastungsbetrag in leichter Sprache herausgebracht. Interessierte Akteure können ihn in gewünschter Stückzahl kostenlos beim Regionalbüro bestellen.