Screenshot aus dem Erklärfilm.

Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag gründen, aber wie? Erklärfilm der Regionalbüros gibt Aufschluss

Der Entlastungsbetrag (gem. § 45b SGB XI) soll pflegebedürftigen Menschen unbürokratisch Unterstützung im Alltag ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten.

Er beträgt 125€ monatlich und steht jeder Person ab dem Pflegegrad 1 zu. Er kann für vielfältige Leistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Nach NRW-Landesrecht anerkannte Anbieterinnen und Anbieter zur Unterstützung im Alltag können ihre Leistungen über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Für Personen, die bereits darüber nachgedacht haben, ein Angebot zur Unterstützung im Alltag zu gründen und sich noch fragen, welche Voraussetzungen sie hierfür erfüllen müssen, stellen die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz folgenden Erklärfilm zur Verfügung:

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Screenshot aus dem Erklärfilm.

Kurz erklärt! Erklärfilme der Regionalbüros zeigen die Möglichkeiten des Entlastungsbetrags auf

Die soziale Pflegeversicherung sieht vor, dass pflegebedürftige Menschen einen Entlastungsbetrag (gem. § 45 b SGB XI) von 125€ monatlich nutzen können, um Unterstützung im Alltag zu bekommen und Entlastung für Angehörige zu erfahren.

Dabei können die pflegebedürftigen Menschen ab dem Pflegegrad 1 auf vielfältige Leistungen und Angebote zurückgreifen. Manchmal stellt die Vielfalt der Angebote für die Nutzerinnen und Nutzer jedoch eine Herausforderung dar.

Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellen aus diesem Grund Erklärfilme zur Verfügung, die die Möglichkeiten des Entlastungsbetrages beleuchten und Licht ins Dunkel bringen.

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