Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag gründen, aber wie? Erklärfilm der Regionalbüros gibt Aufschluss

Der Entlastungsbetrag (gem. § 45b SGB XI) soll pflegebedürftigen Menschen unbürokratisch Unterstützung im Alltag ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten.

Er beträgt 125€ monatlich und steht jeder Person ab dem Pflegegrad 1 zu. Er kann für vielfältige Leistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Nach NRW-Landesrecht anerkannte Anbieterinnen und Anbieter zur Unterstützung im Alltag können ihre Leistungen über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Für Personen, die bereits darüber nachgedacht haben, ein Angebot zur Unterstützung im Alltag zu gründen und sich noch fragen, welche Voraussetzungen sie hierfür erfüllen müssen, stellen die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz folgenden Erklärfilm zur Verfügung:

Er soll leicht verständlich erklären, worauf es bei der Gründung ankommt.

Informationen erhalten Sie auch beim Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz in Ihrer Region.

Hier geht’s zu den Regionalbüros

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