Aufgrund der Einführung des Gemeinsames Jahresbetrags zum 01.07.2025 hat die Kompetenzgruppe Pflegeberatung einen Sonderberatungsstandpunkt zu diesem Thema herausgebracht.
Der gemeinsame Jahresbetrag nach dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz sieht eine flexiblere Handhabung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vor
Dokumente zur Pflegeberatung an neue Gesetzeslage angepasst
Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW hat anlässlich der Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a SGB XI zum 01.07.2025 – im Zuge des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) – mehrere veröffentlichte Materialien überarbeitet. Dazu zählen: der Beratungsstandpunkt zur „Verhinderungspflege“, der Handzettel „Leistungen der Pflegeversicherung“ sowie die Übersicht „Leistungsrecht in der Pflegeberatung“. Alle aktualisierten … weiter lesen […]