Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen wurde zum 24. November 2021 angepasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat dazu auf der Website die wichtigsten Punkte gut verständlich zusammengefasst:
Die häusliche Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern verlangt von pflegenden Angehörigen, dass sie einen erheblichen Teil ihres eigenen Lebens an die Bedürfnisse des erkrankten Menschen (also auch der Krankheit) anpassen müssen. Ihre eigenen Bedürfnisse stellen sie in den Hintergrund, sind stets auf stand-by und überschreiten ggfs. ihre Kraftressourcen bis hin zu eigener Erkrankung und Ausfall. Mediatorin … weiter lesen […]
Heute hat die vorerst letzte Veranstaltung für das Jahr 2021 im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Über den Tellerrand“ für Anbieter*innen von Unterstützungsleistungen stattgefunden. Herr Tobias Matreitz vom DRK Bildungszentrum Bochum informierte sehr unterhaltsam über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Notfallsituationen und stellte verschiedene kleine Hilfsmittel vor, die die Hilfe erleichtern können. Die Fragen der Teilnehmenden erstreckten … weiter lesen […]
Die ARBEITERWOHLFAHRT – Kreisverband Bielefeld e.V. bietet im Quartiersbüro Schildesche eine ehrenamtliche Schulung zum/zur Schlaganfallhelfer*in an. Im Rahmen des Schulungskonzeptes werden ehrenamtlich engagierte Bürger*innen befähigt, Menschen, die einen Schlaganfall erlitten haben, bei der Gestaltung ihres Lebensalltags zu beraten und zu unterstützen. Das Projekt orientiert sich an einem von der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe entwickelten, praxiserprobten Schulungskonzept. Die Schulungsphase … weiter lesen […]
Unser Gruß zum 2. Advent kommt von Martin Kamps (Projektkoordinator, Dipl. Gerontologe) und Karin Buddendick (Projektmitarbeiterin, Dipl. Pflegewissenschaftlerin), die Ihren Blick auch auf die Pflegeversicherung und die Möglichkeiten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gerichtet haben. Das Team des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz wünscht Ihnen einen schönen 2. Advent.
Seit April 2020 haben Gesetz- und Verordnungsgeber verschiedene Beschlüsse gefasst, die die besondere Situation pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger in Corona-Zeiten berücksichtigen. Diese Beschlüsse gelten bis zum 31.12.21 und wurden aktuell bis zum 31.03.2022 verlängert. Wichtig sind für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige: Für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe ist weiterhin kein Qualifizierungsnachweis erforderlich. Einkäufe und … weiter lesen […]
Am 11. November 2021 fand die gutbesuchte Premiere des Fortbildungsfilms für Anbieter*innen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag „Wissenswert – Traumasensibler Umgang mit pflegebedürftigen Menschen“ im Filmstudio Glückauf in Essen in Kooperation der Regionalbüros Dortmund, Ruhr und Westliches Ruhrgebiet statt. In dem Film geht die Traumafachberaterin Frau Pia Heckel vom Institut für Psychotraumatologie Hamburg auf … weiter lesen […]
Zu jedem Advent haben wir etwas für Sie vorbereitet. Den Anfang macht unsere Kollegin Mathilde Tepper mit einigen Hinweisen und Tipps für die Weihnachtszeit mit und für Menschen mit Demenz. Das Team des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz wünscht Ihnen einen schönen 1. Advent.
Online-Umfrage der Verbraucherzentrale zum Entlastungsbetrag 125 Euro sogenannter Entlastungsleistungen stehen jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 pro Monat zur Verfügung. Dafür kann er oder sie sich Unterstützung im Alltag „einkaufen“. Die Verbraucherzentrale NRW erhält immer wieder Beschwerden über Problemen bei der Anerkennung und Abrechnung der Leistungen mit der Pflegekasse. „Vielfach haben Betroffene Schwierigkeiten, überhaupt passende Angebote … weiter lesen […]
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen wurde zum 24. November 2021 angepasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat dazu auf der Website die wichtigsten Punkte gut verständlich zusammengefasst:
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat gestern die fünfte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung verkündet. Die Verordnung tritt somit heute, am 25. November 2021 in Kraft. So ist es für nach Landesrecht anerkannte Anbieterinnen und Anbieter zur Unterstützung im Alltag weiterhin möglich, „Dienstleistungen bis zur Haustür“ zu erbringen.