Unter Nachbarschaftshilfe versteht man die freiwillige Unterstützung von Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld. Sie können Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf in ihren alltäglichen Tätigkeiten begleiten, stärken und unterstützen. Ausgenommen sind grundpflegerische Tätigkeiten.
Wichtig: Die übernommenen Aufgaben dürfen nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Aber in Nordrhein-Westfalen können Pflegebedürftige und ihre Angehörige den sogenannten Entlastungsbetrag (in Höhe von 125 Euro) nutzen, um über die Pflegekasse bspw. Aufwendungen und Auslagen der als Nachbarschaftshelfer*innen anerkannten Ehrenamtlichen zu erstatten.
Unterstützung im Alltag
Handbuch zum Nachmachen: Servicepunkte für die Nachbarschaftshilfe
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe hat ein Handbuch zum Aufbau von Servicepunkten und zur Förderung von Nachbarschaftshilfe erstellt.
Das Handbuch ist das Ergebnis eines dreijährigen Forschungs- und Entwicklungsprojektes zur Förderung von Nachbarschaftshilfe, das vom Kuratorium Deutsche Altershilfe im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt wurde.
Broschüre zur Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag
Pflegebedürftige Menschen benötigen oft nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch Unterstützung im Alltag, zum Beispiel die Begleitung beim Einkauf, bei Behörden- und Arztgängen oder Haushaltstätigkeiten. Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag regelt in Nordrhein Westfalen die AnFöVO.
Begegnungs-und Beratungszentren bieten Rat bei Impfterminen in Duisburg
Für ältere, impfberechtigte Menschen ist es nicht einfach einen Termin für die Covid-19-Impfung zu bekommen. Die Telefon-Hotline ist wegen der vielen Anrufe oft überlastet, Wartezeiten und wiederholte Anrufe sind die Regel. Eine Impfterminvereinbarung über das Internet-Portal ist für viele ältere Menschen wegen der oft fehlenden technischen Ausstattung und der komplexen Vorgaben keine Alternative. … weiter lesen […]
Gut durch die Corona-Zeit: Fit ins neue Jahr starten
Durch die Lockdown-Beschränkungen kommt es bei vielen Senioren zu Bewegungsmangel. Um diesem entgegenzuwirken, hat die Landesvereinigung für Gesundheit e.V. in Schleswig-Holstein das Bewegungstelefon ins Leben gerufen
Jeden ersten Dienstag digital – Innovationen aus und für die Pflege
Am 02. Februar 2021 von 9.45 bis 11.00 Uhr findet der achte first tuesday statt. Die digitale Veranstaltung greift das Thema “Ausstattungsmerkmale für die Aktivierung und Begegnung von Jung und Alt” auf.
Zur Ausstelllung, ins Konzert und Museum trotz Demenz – Broschüre informiert
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet eine Handreichung zum Download an mit dem Titel “Öffentliche Einrichtungen als Orte gesellschaftlicher Teilhabe für Menschen mit Demenz.”
Ehrenamtliche helfen bei der Buchung eines Impftermins
Das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe im Kreis Herford bietet ehrenamtliche Hilfe bei der Buchung eines Impftermins an.
PDF – Impf-Handzettel zu COVID-19 für Menschen mit Demenz
Die Kompetenzgruppe Demenz der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat einen Handzettel mit wichtigen Tipps zur Corona-Impfung für Menschen mit Demenz entwickelt. Für Menschen mit Demenz ist die Impfung in besonderer Weise herausfordernd.
Wichtige Änderungen durch die Coronaschutzverordnung ab dem 25. Januar 2021
Ab dem 25. Januar 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen. Die Änderungen gelten vorerst bis zum 14. Februar 2021. Grundsätzlich gilt weiterhin: Kontakte reduzieren, Mindestabstand einhalten, Maske tragen, Hygiene beachten.
Neu ist vor allem, dass an manchen Orten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht.