Am 02. Februar 2021 von 9.45 bis 11.00 Uhr findet der achte first tuesday statt. Die digitale Veranstaltung greift das Thema „Ausstattungsmerkmale für die Aktivierung und Begegnung von Jung und Alt“ auf.
Unterstützung im Alltag
Zur Ausstelllung, ins Konzert und Museum trotz Demenz – Broschüre informiert
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet eine Handreichung zum Download an mit dem Titel „Öffentliche Einrichtungen als Orte gesellschaftlicher Teilhabe für Menschen mit Demenz.“
Ehrenamtliche helfen bei der Buchung eines Impftermins
Das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe im Kreis Herford bietet ehrenamtliche Hilfe bei der Buchung eines Impftermins an.
PDF – Impf-Handzettel zu COVID-19 für Menschen mit Demenz
Die Kompetenzgruppe Demenz der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat einen Handzettel mit wichtigen Tipps zur Corona-Impfung für Menschen mit Demenz entwickelt. Für Menschen mit Demenz ist die Impfung in besonderer Weise herausfordernd.
Wichtige Änderungen durch die Coronaschutzverordnung ab dem 25. Januar 2021
Ab dem 25. Januar 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen. Die Änderungen gelten vorerst bis zum 14. Februar 2021. Grundsätzlich gilt weiterhin: Kontakte reduzieren, Mindestabstand einhalten, Maske tragen, Hygiene beachten.
Neu ist vor allem, dass an manchen Orten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht.
Corona-Schutzimpfung ab 08. Febraur 2021 für Bürger*innen 80+
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit, dass die Terminvergabe zur Corona-Schutzimpfung für Bürger*innen, die 80 Jahre und älter sind ab Montag, 25. Januar 2021 startet.
Dazu erhalten alle Bürger*innen, die zu dieser Personengruppe zählen einen Brief. In diesem Brief sind unter anderem alle Schritte von der Terminvergabe bis zur zweiten Impfung beschrieben.
Gut durch die Corona-Zeit: herausfordernde Situationen im Betreuungs- und Gruppenalltag meistern
Was tun, wenn der Infektionsschutz nicht eingehalten werden kann?
- Finden Sie heraus, warum die Maßnahme nicht eingehalten wird.
- Wiederholen Sie immer wieder, warum der Infektionsschutz wichtig ist. Die S1-Leitlinie schlägt z.B. vor, individuelle Erinnerungsplakate für die Implementierung von Handhygiene aufzuhängen.
- Suchen Sie nach Alternativen. Verweigert eine Person z.B. die Nutzung von Desinfektionsmittel, nutzen Sie alternative Möglichkeiten, wie z.B. das Händewaschen oder Desinfektionstücher.
- Bauen Sie z.B. die Handhygiene in Beschäftigungsangebote oder Rituale ein, damit diese ganz selbstverständlich werden und nebenher gesehen. Dadurch verändern Sie den Fokus.
Neu: Hörbeiträge des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen
Audioformate wie Podcasts und Hörbeiträge erfreuen sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit. Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen möchte diese Möglichkeit nutzen und ab sofort alle vier Wochen einen Hörbeitrag mit interessanten Themen zu den Arbeitsschwerpunkten des Regionalbüros veröffentlichen. Im Zentrum stehen die Regionen Siegen-Wittgenstein, Olpe und der Hochsauerlandkreis. Unsere Hörer*innen können sich … weiter lesen […]
Gut durch die Corona-Zeit: Ideen-Börse der Lebenshilfe
Die Lebenshilfe sammelt zentral auf einer Website verschiedene Ideen, die Lebenshilfen vor Ort umgesetzt haben, um etwas für sich oder andere während der Corona-Pandemie zu tun.
Hinter dem Motto „Wir gegen das Corona-Virus“ verbergen sich zahlreiche kreative und sportliche Angebote für Menschen mit Behinderung.
Fit für die Nachbarschaftshilfe! Der Qualifizierungskurs als Blended Learning Format für Münster und die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt
Unter Nachbarschaftshilfe versteht man die freiwillige Unterstützung von Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld. Sie können Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf in ihren alltäglichen Tätigkeiten begleiten, stärken und unterstützen. Ausgenommen sind grundpflegerische Tätigkeiten.
Wichtig: Die übernommenen Aufgaben dürfen nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Aber in Nordrhein-Westfalen können Pflegebedürftige und ihre Angehörige den sogenannten Entlastungsbetrag (in Höhe von 125 Euro) nutzen, um über die Pflegekasse bspw. Aufwendungen und Auslagen der als Nachbarschaftshelfer*innen anerkannten Ehrenamtlichen zu erstatten.