Coronavirus-Impfverordnung: Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag mit hoher Priorität

Seit dem 08. Februar 2021 gilt eine neue vom Bundesministerium für Gesundheit verfasste Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV). Durch die neue Verordnung rücken weitere Personengruppen in die zweite Priorisierungsgruppe vor.

Folgende Personengruppen sind nun in Gruppe zwei berücksichtigt:

  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zu Unterstützung im Alltag (AzUiA) gemäß § 45a SGB XI regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben und das 70. bzw. 80. Lebensjahr vollendet haben, oder bei denen ein sehr hohes bzw. hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion besteht.

Zur Prüfung der Priorisierung, haben Anspruchsberechtigte gegenüber dem Impfzentrum oder dem mobilen Impfteam Folgendes vorzuzeigen:

  • Personalausweis bzw. Lichtbildausweils, aus dem der Wohnort bzw. gewöhnliche Aufenthaltsort hervorgeht.
  • Personen, die ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben, müssen eine Bescheinigung über die Krankenversicherung in Deutschland vorlegen.
  • Beschäftigte und anspruchsberechtigte Personen im Rahmen der AzUiA gemäß § 45a SGB XI benötigen eine Bescheinigung über ihre Tätigkeit.
  • Enge Kontaktpersonen benötigen eine Bestätigung der pflegebedürftigen Person oder der vertretenden Person.
  • Personen bei mit einem sehr hohen bzw. hohen Risiko für einen tödlichen bzw. schweren Krankheitsverlauf, benötigen ein ärztliches Zeugnis über das Vorliegen der Erkrankung bzw. eines sehr hohen oder hohen Risikos für einen schweren Verlauf.

Näheres zur Organisation und Erbringung der Schutzimpfungen, insbesondere zur Organisation der Terminvergabe, wird auf Landesebene geregelt.

Weitere Informationen sind über folgende Links abufbar:

CoronaImpfV gültig ab 08. Februar 2021.

Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW: Corona-Schutzimpfung – der Ablauf von der Terminvereinbarung bis zur zweiten Impfung.

Handzettel – COVID-19-Impfung für Menschen mit Demenz.

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