Unter Nachbarschaftshilfe versteht man die freiwillige Unterstützung von Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld. Sie können Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf in ihren alltäglichen Tätigkeiten begleiten, stärken und unterstützen. Ausgenommen sind grundpflegerische Tätigkeiten.
Wichtig: Die übernommenen Aufgaben dürfen nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Aber in Nordrhein-Westfalen können Pflegebedürftige und ihre Angehörige den sogenannten Entlastungsbetrag (in Höhe von 125 Euro) nutzen, um über die Pflegekasse bspw. Aufwendungen und Auslagen der als Nachbarschaftshelfer*innen anerkannten Ehrenamtlichen zu erstatten.
Pflegelotsen unterstützen bei Vorbereitung der Beantragung eines Pflegegrads
Pflegebedürftig- was nun? Wenn Sie pflegebedürftig werden können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Ob und welche Leistungen Sie aus der Pflegeversicherung erhalten, entscheidet sich bei einem Begutachtungsbesuch des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Pflegelotsen unterstützen Menschen dabei, den Besuch des Medizinischen Dienstes zur Einstufung der Pflegesituation in einen Pflegegrad vorzubereiten indem sie ihnen helfen Unterlagen … weiter lesen […]