Basisqualifikation gemäß § 8 AnFöVo im Blended-Learning Format in Kooperation des Regionalbüros und des HILFELADEN

Basisqualifikation gemäß § 8 AnFöVo im Blended-Learning Format – eine Kooperation des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Bergisches Land und des HILFELADEN Wuppertal zur Qualifizierung von leistungserbringenden Personen im Bereich der Unterstützung im Alltag gemäß § 45 a SGB XI.

Bestandteile der Ausbildung: Das „Blended Learning Format“ stellt eine Kombination aus Online-Lernen und einer hier eintägigen Präsenzveranstaltung dar. Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Mindestumfang von 8 Unterrichtseinheiten (8 UE) nachzuweisen.

Online-Teil (24 UE): Die professionell aufbereiteten Inhalte des Online-Teils werden vom „Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz – Einer gemeinsamen Initiative zur Strukturentwicklung der Landesregierung und der Träger der Pflegeversicherung NRW“ zur Verfügung gestellt.

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Angebot zur Basisqualifikation gemäß § 8 AnFöVo im Präsenz-Format

Basisqualifizierung für 2023 in Wuppertal

Das Angebot für Präsenz-Schulungen zur Basisqualifikation nach §8 AnFöVo wird im Jahr 2023 fünf Kurse umfassen. Jeder Kurs besteht aus 8 Modulen.

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Werbung Basisqualifikationskurs, Foto Seniorin und Alltagsbegleiterin

Basisqualifikationskurse §8 AnFöVO NRW

Wer in einem anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a SGB XI tätig werden möchte, benötigt mindestens eine Basisqualifikation mit 40 Unterrichtseinheiten (40 UE) gemäß §8 AnFöVO NRW. Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW haben ein entsprechendes Schulungskonzept entwickelt, welches in unterschiedlichen Formaten umgesetzt wird. Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Westliches Ruhrgebiet … weiter lesen […]

Foto aus einem Seminar. Der Dozent zeigt auf das Flipchart und eine Teilnehmering stellt eine Frage.

Qualifizierung zum Betrieblichen Pflege-Guide – Wir unterstützen Sie zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine Herausforderung, die in Zukunft deutlich an Bedeutung gewinnen wird.

Im Hinblick auf die mit dem demografischen Wandel verbundenen Folgen für Unternehmen ist aktives Handeln gefragt. Nutzen Sie die Chance und gestalten Sie Rahmenbedingungen, die eine Vereinbarkeit von Pflege und Beruf möglich machen.

Hierfür bietet die AOK Rheinland/Hamburg im Rahmen einer Initiative des Landes NRW zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege eine Qualifizierung zum Betrieblichen Pflege-Guide.

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Fit für die Nachbarschaftshilfe! Der Qualifizierungskurs als Blended Learning Format für Münster und die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt

Unter Nachbarschaftshilfe versteht man die freiwillige Unterstützung von Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld. Sie können Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf in ihren alltäglichen Tätigkeiten begleiten, stärken und unterstützen. Ausgenommen sind grundpflegerische Tätigkeiten.
Wichtig: Die übernommenen Aufgaben dürfen nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Aber in Nordrhein-Westfalen können Pflegebedürftige und ihre Angehörige den sogenannten Entlastungsbetrag (in Höhe von 125 Euro) nutzen, um über die Pflegekasse bspw. Aufwendungen und Auslagen der als Nachbarschaftshelfer*innen anerkannten Ehrenamtlichen zu erstatten.

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