Basisqualifikationskurse §8 AnFöVO NRW

Wer in einem anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a SGB XI tätig werden möchte, benötigt mindestens eine Basisqualifikation mit 40 Unterrichtseinheiten (40 UE) gemäß §8 AnFöVO NRW.

Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW haben ein entsprechendes Schulungskonzept entwickelt, welches in unterschiedlichen Formaten umgesetzt wird.

Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Westliches Ruhrgebiet bietet gemeinsam mit Netzwerkpartner:innen aus der Region Basisqualifikationskurse im Blended Learning Format für ehrenamtlich, beruflich und gewerblich tätige Personen an.

Die Teilnehmerzahl der Kurse ist begrenzt.

Nähere Informationen zur Schulung finden Sie im Flyer zum Downloaden!

Termine und Anmeldung zu den Kursen finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik “Aktuelle Hinweise”.

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