Screenshot aus dem Erklärfilm.

Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag gründen, aber wie? Erklärfilm der Regionalbüros gibt Aufschluss

Der Entlastungsbetrag (gem. § 45b SGB XI) soll pflegebedürftigen Menschen unbürokratisch Unterstützung im Alltag ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten.

Er beträgt 125€ monatlich und steht jeder Person ab dem Pflegegrad 1 zu. Er kann für vielfältige Leistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Nach NRW-Landesrecht anerkannte Anbieterinnen und Anbieter zur Unterstützung im Alltag können ihre Leistungen über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Für Personen, die bereits darüber nachgedacht haben, ein Angebot zur Unterstützung im Alltag zu gründen und sich noch fragen, welche Voraussetzungen sie hierfür erfüllen müssen, stellen die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz folgenden Erklärfilm zur Verfügung:

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Screenshot aus dem Erklärfilm.

Kurz erklärt! Erklärfilme der Regionalbüros zeigen die Möglichkeiten des Entlastungsbetrags auf

Die soziale Pflegeversicherung sieht vor, dass pflegebedürftige Menschen einen Entlastungsbetrag (gem. § 45 b SGB XI) von 125€ monatlich nutzen können, um Unterstützung im Alltag zu bekommen und Entlastung für Angehörige zu erfahren.

Dabei können die pflegebedürftigen Menschen ab dem Pflegegrad 1 auf vielfältige Leistungen und Angebote zurückgreifen. Manchmal stellt die Vielfalt der Angebote für die Nutzerinnen und Nutzer jedoch eine Herausforderung dar.

Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellen aus diesem Grund Erklärfilme zur Verfügung, die die Möglichkeiten des Entlastungsbetrages beleuchten und Licht ins Dunkel bringen.

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Ein Mädchen im jugendlichen Alter überreicht einen Beutel mit Einkäufen zur Corona-Zeit. Sie trägt eine Alltagsmaske.

Vierte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO)

Die folgenden Maßnahmen werden in diesem Kontext bis spätestens zum Jahresende verlängert:

  • Erweiterung des Leistungsangebots um hauswirtschaftliche Unterstützungen und individuelle Hilfen im Alltag, die der Aufrechterhaltung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen dienen und ohne unmittelbaren Kontakt mit der anspruchsberechtigten Person erbracht werden können (Dienstleistungen bis zur Haustür).
  • Verzicht auf den Nachweis einer geeigneten Qualifizierung für die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe im Sinne von § 5 Nummer 5.

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Eine Seniorin sitzt zuhause in ihrem Sessel.

Bis 31. Dezember 2021! Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung

Der Bundesrat hat der zweiten “Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie” zugestimmt.

Die folgenden für Sie relevanten Änderungen werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert:

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Symbolbild eines Rollators, darauf liegen ausgedruckte Sprechblasen mit texten wie "Ankleiden", "Vom Boden hoch", "Aufstehen vom Stuhl"

„Trägst du noch oder bewegst du schon?“ – Veranstaltung für Angebote zur Unterstützung im Alltag in der Region Ruhr zur Kinästhetik

Am 07. September fand die erste Veranstaltung aus dem Programm “Über den Tellerrand” für Angebote zur Unterstützung im Alltag in der Region Ruhr statt. Auf Seiten des Regionalbüros und auch der Teilnehmenden war die Freude groß, nach langer Zeit wieder eine Präsenzveranstaltung erleben zu können. Die Kinästhetik-Trainerin Freia Willwerth führte in die unterschiedlichen Konzepte von Kinästhetik ein.

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Männersachen – Betreuungsangebote für Männer

Für die Fortbildung “Männersachen – Betreuungsangebote für Männer”

am 08.09.2021 08:30 Uhr – 08.09.2021 16:30 Uhr im Caritas Bildungswerk in Ahaus stehen noch frei Plätze zur Verfügung.
 
Der Kurs richtet sich an Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte in der stationären und ambulanten Altenhilfe, Mitarbeiter/innen des Gruppenübergreifenden Dienstes sowie Betreuungsassistenten/innen. 

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Seniorenbrief 08/2021 der Alzheimer Gesellschaft Kreis Coesfeld e.V.

In dieser besonderen Zeit, in der gerade ältere Menschen auf Grund ihrer gesundheitlichen Gefährdung weitgehend auf Besuche und persönliche Kontakte verzichten müssen, möchte die Alzheimer Gesellschaft des Kreises Coesfeld e.V. mit heiteren, nachdenklichen und unterhaltsamen Geschichten und Gedichten in Ihren Alltag etwas Abwechslung und Zuversicht bringen.

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Betreuungsgruppe

Handreichung für Anbieter*innen von Betreuungsgruppen

Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellen Anbieter*innen von Betreuungsgruppen eine Handreichung als Unterstützung zur Wiedereröffnung und Durchführung von Gruppenangeboten zur Verfügung.

Die Handreichung enthält eine Übersicht über die wichtigsten Informationen und einen Kontakterfassungsbogen inklusive Kurzscreening, um das Screening und die Kontakterfassung vor Beginn des Gruppenangebots zu vereinfachen und zeitlich zu verkürzen.

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Seniorenbrief 07/2021 der Alzheimer Gesellschaft Kreis Coesfeld e.V.

In dieser besonderen Zeit, in der gerade ältere Menschen auf Grund ihrer gesundheitlichen Gefährdung weitgehend auf Besuche und persönliche Kontakte verzichten müssen, möchte die Alzheimer Gesellschaft des Kreises Coesfeld e.V. mit heiteren, nachdenklichen und unterhaltsamen Geschichten und Gedichten in Ihren Alltag etwas Abwechslung und Zuversicht bringen.

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