Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen wurde zum 24. November 2021 angepasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat dazu auf der Website die wichtigsten Punkte gut verständlich zusammengefasst:
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen wurde zum 24. November 2021 angepasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat dazu auf der Website die wichtigsten Punkte gut verständlich zusammengefasst:
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat gestern die fünfte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung verkündet. Die Verordnung tritt somit heute, am 25. November 2021 in Kraft. So ist es für nach Landesrecht anerkannte Anbieterinnen und Anbieter zur Unterstützung im Alltag weiterhin möglich, „Dienstleistungen bis zur Haustür“ zu erbringen.
Der Bundesrat hat am 19. November 2021 das neue Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Infektionsschutzgesetz) gebilligt. Mit diesem Gesetz endet am 25.11.2021 die epidemische Notlage. Dem Gesetzentwurf war bereits zu entnehmen, dass die Sonderregelungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung beibehalten werden.
Fit für die Nachbarschaft
Am 10.11.2021 haben insgesamt 10 TeilnehmerInnen erfolgreich einen Nachbarschaftshelferkurs gemäß § 45 SGB XI in Morsbach abgeschlossen.
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz – Dortmund, Ruhr und Westliches Ruhrgebiet laden die Anbieter*innen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag herzlich zu der Veranstaltung: „Wissenswert – Traumasensibler Umgang mit pflegebedürftigen Menschen“ ein. Im Rahmen der Veranstaltung wird ein Film mit der Dozentin Frau Pia Heckel vom Institut für Psychotraumatologie Hamburg gezeigt. Viele Ereignisse und … weiter lesen […]
Anlässlich des internationalen Tages der älteren Menschen am 1. Oktober hat das Statistische Bundesamt aktuelle Zahlen zur Lebenssituation Älterer veröffentlicht:
In Deutschland leben im Alter die meisten Menschen im eigenen Zuhause, was für viele jedoch ein Leben allein bedeutet. 2020 lebten fast 6 Millionen Menschen über 65 Jahren allein – das ist jede dritte ältere Person. Von den über 85-Jährigen lebte 2020 bereits deutlich mehr als die Hälfte der Älteren allein. Der Hauptgrund sei der Tod der Partnerin oder des Partners.
Der Entlastungsbetrag (gem. § 45b SGB XI) soll pflegebedürftigen Menschen unbürokratisch Unterstützung im Alltag ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten.
Er beträgt 125€ monatlich und steht jeder Person ab dem Pflegegrad 1 zu. Er kann für vielfältige Leistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Nach NRW-Landesrecht anerkannte Anbieterinnen und Anbieter zur Unterstützung im Alltag können ihre Leistungen über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Für Personen, die bereits darüber nachgedacht haben, ein Angebot zur Unterstützung im Alltag zu gründen und sich noch fragen, welche Voraussetzungen sie hierfür erfüllen müssen, stellen die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz folgenden Erklärfilm zur Verfügung:
Die soziale Pflegeversicherung sieht vor, dass pflegebedürftige Menschen einen Entlastungsbetrag (gem. § 45 b SGB XI) von 125€ monatlich nutzen können, um Unterstützung im Alltag zu bekommen und Entlastung für Angehörige zu erfahren.
Dabei können die pflegebedürftigen Menschen ab dem Pflegegrad 1 auf vielfältige Leistungen und Angebote zurückgreifen. Manchmal stellt die Vielfalt der Angebote für die Nutzerinnen und Nutzer jedoch eine Herausforderung dar.
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellen aus diesem Grund Erklärfilme zur Verfügung, die die Möglichkeiten des Entlastungsbetrages beleuchten und Licht ins Dunkel bringen.
Die folgenden Maßnahmen werden in diesem Kontext bis spätestens zum Jahresende verlängert:
Der Bundesrat hat der zweiten „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie“ zugestimmt.
Die folgenden für Sie relevanten Änderungen werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert: