Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Region Köln und das südliche Rheinland hat in Kooperation mit der Stadtbibliothek Bergheim und der Alzheimergesellschaft Bergheim Freiwillige zu Lesepaten für Menschen mit Demenz geschult. Die Teilnehmer:innen haben einerseits gelernt, worauf es beim Vorlesen ankommt, andererseits aber auch, wie man Menschen mit Demenz gut betreuen kann.
Entspannung und Atemreise – 1. Teil einer Hörbeitragsreihe der Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe
In der zweiten Hörbeitrags-Reihe der Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe geht es um das Thema Entspannung. Gerade in dem oft sehr anstrengenden Pflegealltag ist Entspannung sehr wichtig. Wenn Sie regelmäßig dafür sorgen, dass Sie in Ihrer eigenen Mitte bleiben, lassen sich die Anforderungen des Pflegealltags besser bewältigen.
Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag gründen, aber wie? Erklärfilm der Regionalbüros gibt Aufschluss
Der Entlastungsbetrag (gem. § 45b SGB XI) soll pflegebedürftigen Menschen unbürokratisch Unterstützung im Alltag ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten.
Er beträgt 125€ monatlich und steht jeder Person ab dem Pflegegrad 1 zu. Er kann für vielfältige Leistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Nach NRW-Landesrecht anerkannte Anbieterinnen und Anbieter zur Unterstützung im Alltag können ihre Leistungen über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Für Personen, die bereits darüber nachgedacht haben, ein Angebot zur Unterstützung im Alltag zu gründen und sich noch fragen, welche Voraussetzungen sie hierfür erfüllen müssen, stellen die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz folgenden Erklärfilm zur Verfügung:
Kurz erklärt! Erklärfilme der Regionalbüros zeigen die Möglichkeiten des Entlastungsbetrags auf
Die soziale Pflegeversicherung sieht vor, dass pflegebedürftige Menschen einen Entlastungsbetrag (gem. § 45 b SGB XI) von 125€ monatlich nutzen können, um Unterstützung im Alltag zu bekommen und Entlastung für Angehörige zu erfahren.
Dabei können die pflegebedürftigen Menschen ab dem Pflegegrad 1 auf vielfältige Leistungen und Angebote zurückgreifen. Manchmal stellt die Vielfalt der Angebote für die Nutzerinnen und Nutzer jedoch eine Herausforderung dar.
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellen aus diesem Grund Erklärfilme zur Verfügung, die die Möglichkeiten des Entlastungsbetrages beleuchten und Licht ins Dunkel bringen.
„Lasst uns reden!“ – Demenznetz Köln-Porz lädt zum Gespräch ein
Was bewegt die Angehörigen von Menschen mit Demenz? Und wie kann man auf die eigene psychische Gesundheit als Angehöriger achten?
Zu diesen Fragestellungen möchte sich das Demenznetz Köln mit Ihnen austauschen und lädt Sie herzlich ein:
Arbeitskreis Demenz Münster
Das Regionalbüro Münster und das westliche Münsterland war als Netzwerkpartner des Arbeitskreis Demenz Münster mit einem Informationsstand auf dem Lambetikirchplatz am 21. September zum Welt-Alzheimertag vertreten. Die Münsteraner Bürger und Bürgerinnen konnten sich umfänglich zum Thema Demenz informieren.
Woche der Demenz
Vortragsveranstaltung Online – Videokonferenz
Donnerstag, den 23.09.2021 von 18.00 -19.30 h
Im Rahmen des Weltalzheimertages und der Woche der Demenz lädt Sie der Arbeitskreis Demenz Münster herzlich zu den Online Vortragsveranstaltungen ein.
Bitte melden Sie sich an bis zum 22.09.2021 unter regionalbuero-muenster@rb-apd.de. Die Veranstaltung findet auf der Zoom – Plattform statt. Wir senden Ihnen eine Einladungs- Email zu mit
einer Anleitung zur Teilnahme an der Online-Video-Konferenz. Am Veranstaltungstag sind wir ab 17 Uhr für Sie da. Rückfragen unter Tel. 0251- 981689 23340.
Vierte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO)
Die folgenden Maßnahmen werden in diesem Kontext bis spätestens zum Jahresende verlängert:
- Erweiterung des Leistungsangebots um hauswirtschaftliche Unterstützungen und individuelle Hilfen im Alltag, die der Aufrechterhaltung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen dienen und ohne unmittelbaren Kontakt mit der anspruchsberechtigten Person erbracht werden können (Dienstleistungen bis zur Haustür).
- Verzicht auf den Nachweis einer geeigneten Qualifizierung für die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe im Sinne von § 5 Nummer 5.
Bis 31. Dezember 2021! Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung
Der Bundesrat hat der zweiten „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie“ zugestimmt.
Die folgenden für Sie relevanten Änderungen werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert: