Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) beschlossen.
Die Sonderregelungen im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, zugelassene Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag wurden angesichts der dynamischen Situation durch die Corona-Pandemie um weitere drei Monate verlängert.
Im Bereich der Qualitätssicherung wurden durch die pandemische Lage notwendig gewordene Neufestlegungen von Aufgaben und Fristen für Einrichtungen und Pflegekassen vorgenommen bzw. verlängert
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