Hygieneleitlinien für die persönliche Pflege-, Wohn- und Demenzberatung

Mit Beginn der Corona-Pandemie und den Kontaktbeschränkungen Mitte März 2020 wurde die Pflege-, Wohn- und Demenzberatung überwiegend telefonisch durchgeführt. Diese Maßnahme galt dem Schutz der beratenden Mitarbeiter*innen und der Klient*innen. Nach anfänglicher Zurückhaltung fragen Klient*innen nun wieder vermehrt nach persönlicher Beratung. Diese wird dort wieder stattfinden können, wo die notwendigen hygienischen Rahmenbedingungen gewährleistet sind und … weiter lesen […]

Corona und das Grundrecht gefragt zu werden

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) veröffentlicht im Rahmen seiner Diskussionsreihe „radikal (neu) denken“ einen Text von Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt: Gefahren und Abwege der Sozialpolitik im Zeichen von Corona. Zur Affirmativen Rezeption von Corona in Kultur, Geist und Seele der „Altenpolitik“.

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Eine Rollstuhlfahrerin steht auf einem Hof und sieht in die Ferne.

CoronaBetrVO regelt Öffnung der Tages- und Nachtpflege und der Betreuungsgruppen

Die Landesregierung NRW hält in der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) Regelungen zur Situation um Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie im Allgemeinen zu tagesstrukturierenden Einrichtungen fest.

Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen dürfen ihren Betrieb ab dem 08. Juni 2020 wieder aufnehmen – Betreuungsgruppen ab dem 15. Juni 2020.

Die wichtigen Informationen für Haupt- und Ehrenamtliche Akteure aus der ab 12. August 2020 gültigen Fassung im Überblick:

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Eine Frau trägt einen schwarzen Mundschutz.

Maskenpflicht für Menschen mit Handicaps – Empfehlungen für Dienstleister und Einzelhandel

Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz haben eine Handreichung zum Thema „Maskenpflicht für Menschen mit Handicaps“ entworfen.

Sie enthält Empfehlungen zur Unterstützung  die Mitarbeitenden in Dienstleistungsgewerbe, ÖPNV, Einzelhandel, beim Sicherheitsdienst und beim Ordnungsamt.

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Das Gebäude des Bundestages.

Das zweite Bevölkerungsschutzgesetz tritt in Kraft

Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist am 22.05.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und teilweise rückwirkend in Kraft getreten.

Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schützen und einen besseren Überblick in den Verlauf der Epidemie erhalten.

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Neu im Rhein-Erft-Kreis: die Coronahilfe von deinNachbar e.V.

Helfen und Hilfe erhalten – Das soziale Unterstützungsnetzwerk in Zeiten von Corona. Eine Kooperation von deinNachbar e.V., dem Rhein-Erft-Kreis und dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Köln und das südliche Rheinland Maria Müller aus Bergheim ist 84 Jahre alt und lebt alleine. Ihren Alltag kann die rüstige Rentnerin noch gut alleine bewältigen. Auf Grund einer … weiter lesen […]

Zwei Senirinnen winken sich zu.

Wichtige Änderungen zu Unterstützungsangeboten durch 2. Bevölkerungsschutzgesetz

Der Bundestag hat über das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden.

Für Unterstützungsangebote im Alltag und die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages ergeben sich drei zentrale Änderungen:

  1. Der Rettungsschirm wird auch auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ausgeweitet. Mindereinnahmen und außerordentliche Aufwendungen werden von der Pflegekasse erstattet.
  2. Versicherte mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für Angebote und Leistungen aufwenden, die nicht als Unterstützungsangebot anerkannt sind oder im § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI aufgezählt werden.
  3. Die „Verfallsgrenze“ nicht aufgewendeter Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr wird um drei Monate auf den 30. September verlängert

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