Maskenpflicht für Menschen mit Handicaps – Empfehlungen für Dienstleister und Einzelhandel

Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz haben eine Handreichung zum Thema “Maskenpflicht für Menschen mit Handicaps” entworfen.

Sie enthält Empfehlungen zur Unterstützung  die Mitarbeitenden in Dienstleistungsgewerbe, ÖPNV, Einzelhandel, beim Sicherheitsdienst und beim Ordnungsamt.

Die Maskenpflicht hat vielfach erschwerende Auswirkungen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen. Daher können Menschen, denen das Tragen der Maske aus erkrankungsbedingten Gründen nicht möglich ist, von der Maskenpflicht befreit werden. Ein Beispiel dafür ist Demenz. Der Sinn und Zweck der Maske kann oft nicht nachvollzogen werden.

Es ist sehr hilfreich, als Nachweis ein ärztliches Attest (ausgestellt vom diagnostizierenden Arzt) mit sich zu führen. So können unangenehme Situationen vermieden werden. Viele der betroffenen Personen werden dieses Attest jedoch weder mitführen noch vorzeigen. Darüber hinaus bietet bspw. die Alzheimer Gesellschaft auch Verständniskärtchen an, auf denen pflegende Angehörige diskret auf eine Demenzerkrankung hinweisen können.

Die wichtigsten Tipps im Überblick:

  • Wenn Sie eine Person ohne Maske sehen, seien Sie situationssensibel: Bedenken Sie, dass die Person grundsätzlich erkrankt sein könnte.
  • Reagieren Sie individuell. Jeder Mensch ist anders.
  • Bleiben Sie freundlich im Tonfall und in der Mimik. Ein freundliches Gesicht nimmt man auch mit Maske wahr.
  • Nutzen Sie zur Verständigung alle Möglichkeiten der nonverbalen Kommunikation außerhalb der Mimik. Sprechen Sie angepasst laut, deutlich und langsam.
  • Appellieren Sie an das Verständnis von Mitmenschen und Mitkunden. Bitten Sie um Zurückhaltung, wenn es Personen gibt, die keine Maske tragen. Bei Fragen wenden Sie sich an das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz.
  • Angehörige können den Geschäften, in denen die betroffenen Personen einkaufen gehen, die Situation schildern und um Verständnis bitten.
  • Geben Sie Angehörigen die Information ein Attest zu besorgen, welches sie dann den Geschäften zukommen lassen können.
  • Organisieren Sie, wenn möglich, durch Mitarbeitende oder einen örtlichen Einkaufsdienst eine Einkaufsbegleitung für betroffene Personen, die kritische Situationen im Vorfeld verhindern oder in der Situation entschärfen können. Sie können sich hierzu vom Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz beraten lassen.

Zur ausführlichen Information können Sie die Handreichung in unserer Mediathek herunterladen. Sie wurde vom Regionalbüro Münsterland erstellt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an ihr jeweiliges Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz.

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