Eine Rollstuhlfahrerin steht auf einem Hof und sieht in die Ferne.

CoronaBetrVO regelt Öffnung der Tages- und Nachtpflege und der Betreuungsgruppen

Die Landesregierung NRW hält in der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) Regelungen zur Situation um Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie im Allgemeinen zu tagesstrukturierenden Einrichtungen fest.

Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen dürfen ihren Betrieb ab dem 08. Juni 2020 wieder aufnehmen – Betreuungsgruppen ab dem 15. Juni 2020.

Die wichtigen Informationen für Haupt- und Ehrenamtliche Akteure aus der ab 12. August 2020 gültigen Fassung im Überblick:

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