Anbieter von Entlastungs- und Betreuungsangeboten benötigen eine Anerkennung des Angebots, um den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können. Wenn die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Wer als Einzelperson in direktem Beschäftigungsverhältnis (450€-Job) tätig werden möchte, benötigt einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten Sie auf unserer Webseite.
Unterstützung im Alltag
Hilfsangebote zurzeit von Corona in Bottrop, Duisburg, Essen, Mülheim a. d. Ruhr und Oberhausen
In nahezu allen Städten und Gemeinden gibt es spezielle Hilfsangebote für Seniorinnen und Senioren, um diese in Zeiten von „Corona“ besser zu unterstützen. Dies kann zum Beispiel Unterstützung beim Einkaufen, Hilfe bei der Versorgung von Haustieren oder einen telefonischen Besuchsdienst gegen Einsamkeit sein. Im Folgenden haben wir eine Reihe dieser Angebote für Sie zusammengestellt! Eine … weiter lesen […]
Beratungshotline – AOK NordWest
Die AOK NordWest hat ab 30.03.2020 eine kostenfreie Pflegeberatungs-Hotline geschaltet, an der Pflegeberater*innen in der aktuellen Zeit mit Rat und Tat und Tipps rund um das Thema Pflegeberatung die Fragen der AOK Versicherten beantworten. 0800 2655 185029 Montag – Mittwoch: 8:30 – 17 Uhr Donnerstag: 8:30 – 18 Uhr Freitag: 8:30 – 16 Uhr Weitere … weiter lesen […]
AWO OWL startet Corona-Hotline: Gemeinsam geht mehr!
Das Corona-Virus verändert unseren Alltag. Soziale Kontakte, Familie, Arbeit, Bildung und Pflege müssen neu organisiert werden. Die Belastungen sind groß. Was machen sie mit uns? Wie können wir reagieren? Antworten gibt die „Corona-Hotline“ der AWO OWL. Ab sofort ist sie täglich von 10 bis 16 Uhr unter Tel. 0521 9216350 zu erreichen. Insbesondere Familien mit … weiter lesen […]
Deutscher Ethikrat für Einsatz von Robotern in der Pflege
Roboter können keine Fachkräfte und pflegende Angehörige ersetzen, sie aber durchaus unter bestimmten Voraussetzungen entlasten und die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen unterstützen.
Deshalb stimmt er dem Einsatz von Robotertechnik in der Pflege zu, wenn gewährleistet ist, dass…
- zwischenmenschliche Beziehungen nicht ersetzt werden.
- der Einsatz nicht gegen den Willen von Gepflegten und Pflegenden erfolgt.
- bloße Effizienzmaximierung nicht das Ziel ist.
- die Betroffenen in die Entwicklung der Techniken einbezogen werden.
Fortbildungen für Betreuungskräfte
Die aktuell in NRW gültige AnFöVO sieht in §8 Absatz 5 vor, dass die Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag im Sinne des §45a SGB XI sicherstellen müssen, dass die leistungserbringenden Personen über angemessenes und aktuelles Wissen verfügen.
Info-Veranstaltung zu Unterstützungsangeboten im Alltag im Kreis Minden-Lübbecke
Um Angebote zur Unterstützung im Alltag bekannter zu machen, haben der Kreis Minden-Lübbecke und das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Ostwestfalen-Lippe zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch eingeladen. Sowohl HALLO LÜBBECKE als auch das Westfalenblatt berichtete darüber.
Neue Reform der häuslichen Pflege?
Pflegebevollmächtiger der Bundesregierung legt Diskussionspapier zum Entlastungsbudget vor
Andreas Westerfellhaus plant den “Leistungsdschungel” in der häuslichen Pflege aufzulösen. Das Diskussionspapier sieht zwei Budgets, ein Entlastungsbudget und ein Pflegebudget vor, die nahezu alle Ansprüche für die Pflege zu Hause umfassen. Mit diesem Konzept wird der Leitungsumfang der Pflegeversicherungen nicht ausgeweitet. Jedoch wird der Zugang zu Leistungen vereinfacht und ihre Inanspruchnahme individuell flexibilisiert.
Qualifizierungen für leistungserbringende Personen – Übersicht von Online-Angeboten
Anbieter von Entlastungs- und Betreuungsangeboten benötigen eine Anerkennung des Angebots, um den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können. Wenn die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Wer als Nachbarschaftshelfer*in oder Einzelperson in direktem Beschäftigungsverhältnis (450€-Job) tätig werden möchte, benötigt einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten Sie auf unserer Webseite.