Frauen an Fensterscheibe

Einsamkeit erkennen und handeln – Tipps für Unterstützerinnen und Unterstützer im Alltag

Aktuell leben über zwei Millionen ältere Menschen in Deutschland allein, ohne Partner und persönliche Kontakte. Jeder vierte ältere Mensch bekommt nur einmal im Monat Besuch von Bekannten oder Freunden.  Das hat Folgen für die Psyche und den Körper. Einsamkeit macht auf Dauer krank. 

Wie erkennt man die Symptome? Was kann man dagegen tun? Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW haben dazu Informationen und praktische Tipps zusammengestellt.

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Drohnenaufnahme von einer Siedlung.

Handbuch zum Nachmachen: Servicepunkte für die Nachbarschaftshilfe

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe hat ein Handbuch zum Aufbau von Servicepunkten und zur Förderung von Nachbarschaftshilfe erstellt.

Das Handbuch ist das Ergebnis eines dreijährigen Forschungs- und Entwicklungsprojektes zur Förderung von Nachbarschaftshilfe, das vom Kuratorium Deutsche Altershilfe im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt wurde.

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Ein Pflegeroboter gibt einer Frau ihre Insulinspritze.

Lasst uns über Pflege reden – Digitale Debatte

Die ZukunftsReporter veranstalten am 19. Januar um 15 Uhr in Kooperation mit der Zentralbibliothek Düsseldorf eine digitale Debatte.

Sie diskutieren online mit Publikum darüber, wie die Versorgung im Alter zukünftig gestaltet werden kann.

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Ein Mädchen im jugendlichen Alter überreicht einen Beutel mit Einkäufen zur Corona-Zeit. Sie trägt eine Alltagsmaske.

Gut durch die Corona-Zeit: 45 Ideen, um anderen Menschen im Alltag zu helfen

Oft sind es Kleinigkeiten, die eine große Wirkung haben und den Hilfesuchenden eine schwere Last von den Schultern nehmen:

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat eine Broschüre entworfen, die Tipps enthält, wie Sie Ihren Mitmenschen mit kleinen Hilfen ein großes Lächeln ins Gesicht zaubern können.

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Eine Hand als Statue stütze einen Baum.

Finanzielle Hilfen für anerkannte Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag

Der Bundesgesetzgeber entlastet anerkannte Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag. Verluste und Kosten der Träger der Angebote gleicht die Pflegeversicherung aus. Einen Erstattungsantrag können die Träger stellen. Für alle Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt sind.

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Das Gebäude des Bundestages.

Das zweite Bevölkerungsschutzgesetz tritt in Kraft

Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist am 22.05.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und teilweise rückwirkend in Kraft getreten.

Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schützen und einen besseren Überblick in den Verlauf der Epidemie erhalten.

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Zwei Senirinnen winken sich zu.

Wichtige Änderungen zu Unterstützungsangeboten durch 2. Bevölkerungsschutzgesetz

Der Bundestag hat über das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden.

Für Unterstützungsangebote im Alltag und die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages ergeben sich drei zentrale Änderungen:

  1. Der Rettungsschirm wird auch auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ausgeweitet. Mindereinnahmen und außerordentliche Aufwendungen werden von der Pflegekasse erstattet.
  2. Versicherte mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für Angebote und Leistungen aufwenden, die nicht als Unterstützungsangebot anerkannt sind oder im § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI aufgezählt werden.
  3. Die „Verfallsgrenze“ nicht aufgewendeter Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr wird um drei Monate auf den 30. September verlängert

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Gestapelte Bücher mit Stiften und Notizen darin

Qualifizierung für Entlastungsangebote im Alltag gemäß AnFöVO- eine Übersicht für Südwestfalen

Anbieter von Entlastungs- und Betreuungsangeboten benötigen eine Anerkennung des Angebots, um den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können. Wenn die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Wer als Einzelperson in direktem  Beschäftigungsverhältnis (450€-Job) tätig werden möchte, benötigt einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten Sie auf unserer Webseite.

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Hilfsangebote zurzeit von Corona in Bottrop, Duisburg, Essen, Mülheim a. d. Ruhr und Oberhausen

In nahezu allen Städten und Gemeinden gibt es spezielle Hilfsangebote für Seniorinnen und Senioren, um diese in Zeiten von „Corona“ besser zu unterstützen. Dies kann zum Beispiel Unterstützung beim Einkaufen, Hilfe bei der Versorgung von Haustieren oder einen telefonischen Besuchsdienst gegen Einsamkeit sein. Im Folgenden haben wir eine Reihe dieser Angebote für Sie zusammengestellt! Eine … weiter lesen […]