Eine Voraussetzung für die Erbringung von Nachbarschaftshilfe ist, dass die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Nachbarschaftshelfer:innen übernehmen demnach eine freiwillige, „sittliche Verpflichtung“. Bislang wurde diese von der Finanzverwaltung in der Regel dann angenommen, wenn Nachbarschaftshelfer:innen
Nachbarschaftshelfer*innen in Bottrop geschult
„Fit für die Nachbarschaftshilfe“ Pflegebedürftigen Menschen Gesellschaft zu leisten, erfreut diese und entlastet gleichzeitig auch die pflegende Angehörige im Alltag. Mit dieser Motivation haben neun ehrenamtlich Engagierte an der ersten Schulungsreihe des Projekts „EhrNa“ – Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe teilgenommen. Dieser Kurs bereitete die Teilnehmenden auf die Aufgaben der Nachbarschaftshilfe vor. Er vermittelte u.a. rechtliche Grundlagen, Basiswissen zur … weiter lesen […]