Der Bundesgesetzgeber entlastet anerkannte Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag. Verluste und Kosten der Träger der Angebote gleicht die Pflegeversicherung aus. Einen Erstattungsantrag können die Träger stellen. Für alle Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt sind.
Coronavirus
Vorlagen zur Eröffnung für die Betreuungsgruppen
Anbieter von gemäß Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO anerkannten Betreuungsgruppen dürfen ab dem 15. Juni 2020 wieder öffnen, wenn sie die Schutzmaßnahmen gem. § 4b der Verordnung vom 8. Juni 2020 erfüllen. Dazu gehört ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept, das der jeweiligen Anerkennungsbehörde vorgelegt werden muss. Zudem haben die Anbieter sicherzustellen, dass die leistungserbringenden Personen über die praktische Umsetzung der Schutzmaßnahmen informiert sind.
Kurberatung für pflegende Angehörige
Kur-Kliniken öffnen unter Auflagen wieder. Dazu gehört, dass sie über ein Hygienekonzept verfügen. Menschen in Pflegeverantwortung haben nach § 23 bzw. 40 SGB V Anspruch auf eine stationäre Vorsorge- bzw. Reha-Maßnahme. Für Pflegende empfiehlt es sich jetzt bereits einen Antrag zu stellen. Bis zur Genehmigung eines Antrags vergehen in der Regel 2 – 3 Monate. Danach ist der Bescheid ein halbes Jahr gültig und kann verlängert werden.
Corona und das Grundrecht gefragt zu werden
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) veröffentlicht im Rahmen seiner Diskussionsreihe „radikal (neu) denken“ einen Text von Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt: Gefahren und Abwege der Sozialpolitik im Zeichen von Corona. Zur Affirmativen Rezeption von Corona in Kultur, Geist und Seele der „Altenpolitik“.
Demenz und der Umgang mit Corona
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. veröffentlichte einen Erklärfilm zum Umgang mit dem Coronavirus für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.
CoronaBetrVO regelt Öffnung der Tages- und Nachtpflege und der Betreuungsgruppen
Die Landesregierung NRW hält in der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) Regelungen zur Situation um Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie im Allgemeinen zu tagesstrukturierenden Einrichtungen fest.
Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen dürfen ihren Betrieb ab dem 08. Juni 2020 wieder aufnehmen – Betreuungsgruppen ab dem 15. Juni 2020.
Die wichtigen Informationen für Haupt- und Ehrenamtliche Akteure aus der ab 12. August 2020 gültigen Fassung im Überblick:
Maskenpflicht für Menschen mit Handicaps – Empfehlungen für Dienstleister und Einzelhandel
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz haben eine Handreichung zum Thema „Maskenpflicht für Menschen mit Handicaps“ entworfen.
Sie enthält Empfehlungen zur Unterstützung die Mitarbeitenden in Dienstleistungsgewerbe, ÖPNV, Einzelhandel, beim Sicherheitsdienst und beim Ordnungsamt.
Das zweite Bevölkerungsschutzgesetz tritt in Kraft
Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist am 22.05.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und teilweise rückwirkend in Kraft getreten.
Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schützen und einen besseren Überblick in den Verlauf der Epidemie erhalten.
Das Wichtigste ist: anfangen und dran bleiben
Nicht nur zu Zeiten von Corona ist Sport wichtig für Gesundheit und Prävention. Doch wie hält man sich mit einfachen Übungen zu Hause fit? Der vierte BAGSO-Podcast „Zusammenhalten in dieser Zeit“ gibt hilfreiche Tipps.
Neu im Rhein-Erft-Kreis: die Coronahilfe von deinNachbar e.V.
Helfen und Hilfe erhalten – Das soziale Unterstützungsnetzwerk in Zeiten von Corona. Eine Kooperation von deinNachbar e.V., dem Rhein-Erft-Kreis und dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Köln und das südliche Rheinland Maria Müller aus Bergheim ist 84 Jahre alt und lebt alleine. Ihren Alltag kann die rüstige Rentnerin noch gut alleine bewältigen. Auf Grund einer … weiter lesen […]