Vorlagen zur Eröffnung für die Betreuungsgruppen

Anbieter von gemäß Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO anerkannten Betreuungsgruppen dürfen ab dem 15. Juni 2020 wieder öffnen, wenn sie die Schutzmaßnahmen gem. § 4b der Verordnung vom 8. Juni 2020 erfüllen.  Dazu gehört ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept, das der jeweiligen Anerkennungsbehörde vorgelegt werden muss. Zudem haben die Anbieter sicherzustellen, dass die leistungserbringenden Personen über die praktische Umsetzung der Schutzmaßnahmen informiert sind. 

Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz beraten und unterstützen die Anbieter mit Mustervorlagen bei der Wiederaufnahme Ihres Angebotes und helfen ihnen, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.  Dazu gehören:

  • ein Muster-Hygienekonzept und Hygiene-Plan zur Vorlage bei der Anerkennungsbehörde,
  • Empfehlungen für die Durchführung der Gruppe und Checkliste für die Vor- und Nachbereitung,
  • ein Muster für ein sog. „Kurzscreening“ und die Kontakterfassung,
  • eine Linkliste mit Informationsquellen für die Schulung der leistungserbringenden Personen,
  • einen Hinweis auf die Eigenverantwortung bei der Teilnahme,
  • ein Hinweisschild auf die Maskenpflicht zum Ausdrucken und
  • ein Din-A3-Poster und ein Din-A4-Poster in der Mediathekt zum Selbstausdrucken,
    • zusätzlich ist das Poster in kleiner Auflage in A1 bei den Regionalbüros erhältlich.

Das Beratungsangebot sowie die Musterdokumente erhalten Anbieter von Betreuungsgruppen bei Ihrem zuständigen Regionalbüro

Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz beraten die Anbieter außerdem fachlich bei Fragen wie: Was ist bei der besonderen Situation von Gruppen mit Menschen mit Demenz oder einer Behinderung zu tun? Sie geben fachliche Impulse zur Gestaltung des Gruppenangebotes und beraten weiterhin im Sinne Ihres originären Auftrages der fachlichen Begleitung.  

Wussten Sie außerdem? Die Kommunen verteilen über ihre Krisenstäbe auch Schutzmaterial an die anerkannten Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Bei Bedarf wenden Sie sich an Ihre Kommune.

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