Anbieter von Entlastungs- und Betreuungsangeboten benötigen eine Anerkennung des Angebots, um den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können. Wenn die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Wer als Nachbarschaftshelfer*in oder Einzelperson in direktem Beschäftigungsverhältnis (450€-Job) tätig werden möchte, benötigt einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten Sie auf unserer Webseite.
Hilfsangebote zurzeit von Corona in Bottrop, Duisburg, Essen, Mülheim a. d. Ruhr und Oberhausen
In nahezu allen Städten und Gemeinden gibt es spezielle Hilfsangebote für Seniorinnen und Senioren, um diese in Zeiten von „Corona“ besser zu unterstützen. Dies kann zum Beispiel Unterstützung beim Einkaufen, Hilfe bei der Versorgung von Haustieren oder einen telefonischen Besuchsdienst gegen Einsamkeit sein. Im Folgenden haben wir eine Reihe dieser Angebote für Sie zusammengestellt! Eine … weiter lesen […]