Seit dem 01.01.2024 wird die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe einfacher. Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, müssen die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer entweder nachweisen, dass sie
• an einem Nachbarschaftshelferkurs oder
• an einem Pflegekurs teilgenommen haben