Die aktuell in NRW gültige AnFöVO sieht in §8 Absatz 5 vor, dass die Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag im Sinne des §45a SGB XI sicherstellen müssen, dass die leistungserbringenden Personen über angemessenes und aktuelles Wissen verfügen.
Mediation als Angebot zur Entlastung von Pflegenden Angehörigen
Die häusliche Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern verlangt von pflegenden Angehörigen, dass sie einen erheblichen Teil ihres eigenen Lebens an die Bedürfnisse des erkrankten Menschen (also auch der Krankheit) anpassen müssen. Ihre eigenen Bedürfnisse stellen sie in den Hintergrund, sind stets auf stand-by und überschreiten ggfs. ihre Kraftressourcen bis hin zu eigener Erkrankung und Ausfall. Mediatorin … weiter lesen […]