Auf einem Tisch liegen zwei aufgeschlagene Bücher, eine Brille und Bleistifte

Fortbildungen für Betreuungskräfte

Die aktuell in NRW gültige AnFöVO sieht in §8 Absatz 5 vor, dass die Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag im Sinne des §45a SGB XI sicherstellen müssen, dass die leistungserbringenden Personen über angemessenes und aktuelles Wissen verfügen.

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