40jährige Frau und 80jährigen lächeln die Kamera

Was gibt es 2020 Neues in Pflege und Gesundheit?

Elternunterhalt erst ab 100.000 Euro Verdienst

Wer weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, muss sich nicht mehr an den Pflegekosten für seine Eltern beteiligen. Diese Schwelle gilt pro Unterhaltspflichtigem – also für jedes Kind. Auch das Einkommen der Ehepartner unterhaltspflichtiger Kinder wird nicht mit eingerechnet. So ist es im Angehörigen-Entlastungsgesetz geregelt, das ab 1. Januar 2020 gilt.

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Beratungsstandpunkt zur Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO)

Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat einen neuen Beratungsstandpunkt mit Fachinformationen für Pflegeberater*innen zum Thema  “Anerkennungs- und Förderungsverordnung“ veröffentlicht. Der Beratungsstandpunkt gibt einen Überblick über die Voraussetzungen und Schritte zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

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Ein Mann sitzt in einem Cafe und liest Zeitung.

Beratungsstandpunkt zur Verhinderungspflege

Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat neue Fachinformationen für Pflegeberater*innen zum Thema „Verhinderungspflege: Besonderheiten für Familienangehörige“ veröffentlicht. Der Beratungsstandpunkt klärt die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege und informiert über die Höhe der Leistungen.Screenshot der ersten Seite des Beratungsstandpunktes.

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Neuer Pflege-TÜV soll für mehr Transparenz bei Pflegeheimen sorgen und Qualitätsunterschiede aufzeigen

Um zukünftig Pflegebedürftigen und deren Angehörigen aussagekräftige Bewertungen von Pflegeeinrichtungen in Deutschland bieten zu können, werden die bisherigen Pflege-Noten abgelöst.

Das seit 2014 geltende System war geprägt von einer großen Intransparenz und stand deshalb schon länger in der Kritik. Darüber hinaus wurden Qualitätsmängel nur unzureichend abgebildet, da nur bestimmte Kriterien zur Ermittlung der Note beachtet wurden.

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Zwei Frauen unterhalten sich im Park. Eine von ihnen sitzt in einem Rollstuhl.

Beratungsstandpunkt zur Hilfsmittelversorgung

Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat neue Fachinformationen für Pflegeberater*innen zum Thema „Hilfsmittelversorgung: Wer trägt eigentlich die Kosten?“ veröffentliScreenshot der ersten Seite des Beratungsstandpunktes.cht.

Der Beratungsstandpunkt veranschaulicht, welche Kostenträger für die jeweiligen Hilfsmittel zuständig sind. Die Zuständigkeiten liegen in der Regel bei der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung.

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Arbeitsgemeinschaft örtlicher Beratungsstellen in Mönchengladbach aktualisiert den Flyer

Die „Arbeitsgemeinschaft örtlicher Beratungsstellen für ältere Menschen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen und ihre Angehörigen“ greift Fragen und Problemstellungen auf, die sich aus der Beratungsarbeit – besonders im Zusammenhang mit psychischen Veränderungen und den damit einhergehenden eingeschränkten Alltagskompetenzen – ergeben.

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