Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen wurde zum 24. November 2021 angepasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat dazu auf der Website die wichtigsten Punkte gut verständlich zusammengefasst:
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen wurde zum 24. November 2021 angepasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat dazu auf der Website die wichtigsten Punkte gut verständlich zusammengefasst:
Der Bundesrat hat am 19. November 2021 das neue Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Infektionsschutzgesetz) gebilligt. Mit diesem Gesetz endet am 25.11.2021 die epidemische Notlage. Dem Gesetzentwurf war bereits zu entnehmen, dass die Sonderregelungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung beibehalten werden.
Seit April 2020 haben Gesetz- und Verordnungsgeber verschiedene Beschlüsse gefasst, die die besondere Situation pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger in Corona-Zeiten berücksichtigen. Diese Beschlüsse gelten bis zum 30.09. und wurden aktuell bis zum 31.12. verlängert. Wichtig sind für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige: • Für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe ist weiterhin kein Qualifizierungsnachweis erforderlich. • … weiter lesen […]
Die folgenden Maßnahmen werden in diesem Kontext bis spätestens zum Jahresende verlängert:
Der Bundesrat hat der zweiten „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie“ zugestimmt.
Die folgenden für Sie relevanten Änderungen werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert:
Expertengespräch mit Dr. Heinz-Wilhelm „Doc“ Esser und Dr. med. Wolfgang Schmidt-Barzynski
Der Spätsommer ist da, der Herbst steht vor der Tür und bei steigenden Inzidenz-Zahlen nimmt die Diskussion um Corona-Maßnahmen wieder Fahrt auf. Bereits im Frühjahr dieses Jahres hat sich das Regionalbüro Alter, Pflege, Demenz im Bergischen Land die Frage gestellt, was wir aus der Pandemie, die uns 2020 scheinbar so unvorbereitet getroffen hat, eigentlich für unser Pflege- und Gesundheitssystem und die damit zusammenhängende Strukturentwicklung lernen müssen, welche Konsequenzen, Handlungs- und Denkanstöße „Corona“ und seine Auswirkungen eigentlich aus fachlicher Sicht haben sollte.
In dieser besonderen Zeit, in der gerade ältere Menschen auf Grund ihrer gesundheitlichen Gefährdung weitgehend auf Besuche und persönliche Kontakte verzichten müssen, möchte die Alzheimer Gesellschaft des Kreises Coesfeld e.V. mit heiteren, nachdenklichen und unterhaltsamen Geschichten und Gedichten in Ihren Alltag etwas Abwechslung und Zuversicht bringen.
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellen Anbieter*innen von Betreuungsgruppen eine Handreichung als Unterstützung zur Wiedereröffnung und Durchführung von Gruppenangeboten zur Verfügung.
Die Handreichung enthält eine Übersicht über die wichtigsten Informationen und einen Kontakterfassungsbogen inklusive Kurzscreening, um das Screening und die Kontakterfassung vor Beginn des Gruppenangebots zu vereinfachen und zeitlich zu verkürzen.
In dieser besonderen Zeit, in der gerade ältere Menschen auf Grund ihrer gesundheitlichen Gefährdung weitgehend auf Besuche und persönliche Kontakte verzichten müssen, möchte die Alzheimer Gesellschaft des Kreises Coesfeld e.V. mit heiteren, nachdenklichen und unterhaltsamen Geschichten und Gedichten in Ihren Alltag etwas Abwechslung und Zuversicht bringen.
Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (CoronaAVEinrichtungen) vom 29.06.2021 ergeben sich Änderungen für die Tagespflege und Betreuungsgruppen.
Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick: