Neue Beschlüsse zu Leistungen der Pflegeversicherung bei Corona

Seit April 2020 haben Gesetz- und Verordnungsgeber verschiedene Beschlüsse gefasst, die die besondere Situation pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger in Corona-Zeiten berücksichtigen. Diese Beschlüsse gelten bis zum 30.09. und wurden aktuell bis zum 31.12. verlängert. Wichtig sind für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige:
• Für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe ist weiterhin kein Qualifizierungsnachweis erforderlich.

• In den Jahren 2019 und 2020 nicht verbrauchte „Entlastungsbeträge“ (€ 125.-/Monat) können bis 31.12.2021 verwendet werden.
• Einkäufe und Botengänge können weiterhin „bis zur Haustür“ erbracht werden; Betreuungsleistungen auch telefonisch oder digital erfolgen (normalerweise ist solche Leistungen persönlicher Kontakt vorgesehen).
• Pflegebegutachtungen können ohne Untersuchung des Versicherten in seinem Wohnbereich aufgrund der zur Verfügung stehenden Unterlagen und auf Grundlage strukturierter telefonischer oder digitaler Befragung stattfinden.
• Beratungsbesuche gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI können telefonisch, digital oder per Videokonferenz stattfinden.
• Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht für 20 Arbeitstage.

Informationen gibt das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland unter der Telefonnummer 02382/94099713 oder per EMail an muensterland@rb-apd.de .

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