Das Regionalbüro Köln und das südliche Rheinland bietet zusammen mit seinen Kooperationspartnern nun zwei Nachbarschaftshelferkurse für besondere Zielgruppen an. Ein Nachbarschaftshelferkurs benötigt, wer eine pflegebedürftige Person unterstützt und dafür eine Aufwandsentschädigung erhält, benötigt einen solchen Kurs, wenn die Aufwandsentschädigung aus dem Entlastungsbetrag (125€ monatlich) bezahlt werden soll.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Neues Krankenhauszukunftsgesetz regelt Corona-Vorgaben
Der Bundestag hat über das “Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz -KHZG)” entschieden.
Die wichtigsten Änderungen für Anbieter*innen und Nutzer*innen von Unterstützungsangeboten im Alter und Pflegeberatung im Überblick:
Verlängerung der Ausnahmeregelungen für Anbieter zur Unterstützung im Alltag bis zum 31. März
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 15. September 2020 die zweite Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Die Verlängerung gilt zunächst bis zum 31. März 2021.
Für die nach NRW-Landesrecht anerkannten Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag heißt das praktisch, dass sie über ihre bereits anerkannten Unterstützungsangebote hinaus weiterhin sogenannte „Dienstleistungen bis zur Haustür“ erbringen können.
Werkstatt-Tage der Regionalbüros zum Thema “Hauswirtschaftliche Unterstützung”
Nachbarschaftshilfe in Corona-Zeiten: Ergebnisse einer Befragung in NRW
Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter anderem die Fachhochschule Münster mit einer repräsentativen Befragung zum Thema Nachbarschaftshilfe in der Corona-Pandemie beauftragt. Das Ergebnis sind interessante Handlungsempfehlungen.
Broschüre zur Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag
Pflegebedürftige Menschen benötigen oft nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch Unterstützung im Alltag, zum Beispiel die Begleitung beim Einkauf, bei Behörden- und Arztgängen oder Haushaltstätigkeiten. Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag regelt in Nordrhein-Westfalen die AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung). In der AnFöVO werden die Voraussetzungen sowie die Regelungen zur Anerkennung von Angeboten zur … weiter lesen […]
Digital in Verbindung sein in Südwestfalen
Möglichkeiten zum Austausch geschaffen! Viele regionale Treffen werden, aufgrund der aktuellen Situation, abgesagt. Kontakte zu Netzwerk- und Kooperationspartnern beschränken sich auf Telefonanrufe oder das Schreiben von E-Mails. Ein direkter Austausch aller Teilnehmenden aber findet nicht statt. Um in Verbindung zur bleiben und Wege des Austausches zu schaffen, hat das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen … weiter lesen […]
Studie: Aufschwung bei der Nachbarschaftshilfe dauert an
Die Corona-Pandemie hat laut einer Studie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu einer Welle der Hilfsbreitschaft geführt, die auch nach den Lockerungen anhält.
Zentrale Ergebnisse
Mehr als die Hälfte aller Befragten gaben an, sie seien bereit, ihren Nachbarn in der Corona-Krise zu helfen. Davon sprachen 35 Prozent die Bereitschaft aus, sich auch außerhalb der aktuellen Krise ehrenamtlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe bei der Unterstützung von Risikogruppen zu engagieren. Weitere 25 Prozent geben an, wegen der aktuellen Krisensituation dazu bereit zu sein. Vor der Krise halfen rund 15 Prozent ihren Nachbarn.
Vorlagen zur Eröffnung für die Betreuungsgruppen
Anbieter von gemäß Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO anerkannten Betreuungsgruppen dürfen ab dem 15. Juni 2020 wieder öffnen, wenn sie die Schutzmaßnahmen gem. § 4b der Verordnung vom 8. Juni 2020 erfüllen. Dazu gehört ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept, das der jeweiligen Anerkennungsbehörde vorgelegt werden muss. Zudem haben die Anbieter sicherzustellen, dass die leistungserbringenden Personen über die praktische Umsetzung der Schutzmaßnahmen informiert sind.
Wichtige Änderungen zu Unterstützungsangeboten durch 2. Bevölkerungsschutzgesetz
Der Bundestag hat über das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden.
Für Unterstützungsangebote im Alltag und die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages ergeben sich drei zentrale Änderungen:
- Der Rettungsschirm wird auch auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ausgeweitet. Mindereinnahmen und außerordentliche Aufwendungen werden von der Pflegekasse erstattet.
- Versicherte mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für Angebote und Leistungen aufwenden, die nicht als Unterstützungsangebot anerkannt sind oder im § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI aufgezählt werden.
- Die „Verfallsgrenze“ nicht aufgewendeter Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr wird um drei Monate auf den 30. September verlängert