Mehrere Hände übereinander gelegt

Kurse für Nachbarschaftshelfer*innen für Menschen mit (Sinnes-)Behinderung oder Menschen mit Migrationshintergrund

Das Regionalbüro Köln und das südliche Rheinland bietet zusammen mit seinen Kooperationspartnern nun zwei Nachbarschaftshelferkurse für besondere Zielgruppen an. Ein Nachbarschaftshelferkurs benötigt, wer eine pflegebedürftige Person unterstützt und dafür eine Aufwandsentschädigung erhält, benötigt einen solchen Kurs, wenn die Aufwandsentschädigung aus dem Entlastungsbetrag (125€ monatlich) bezahlt werden soll.

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Neues Krankenhauszukunftsgesetz regelt Corona-Vorgaben

Der Bundestag hat über das “Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz -KHZG)” entschieden.

Die wichtigsten Änderungen für Anbieter*innen und Nutzer*innen von Unterstützungsangeboten im Alter und Pflegeberatung im Überblick:

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Verlängerung der Ausnahmeregelungen für Anbieter zur Unterstützung im Alltag bis zum 31. März

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 15. September 2020 die zweite Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Die Verlängerung gilt zunächst bis zum 31. März 2021.

Für die nach NRW-Landesrecht anerkannten Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag heißt das praktisch, dass sie über ihre bereits anerkannten Unterstützungsangebote hinaus weiterhin sogenannte „Dienstleistungen bis zur Haustür“ erbringen können.

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Eine Frau schneidet Brot mit einem Messer

Werkstatt-Tage der Regionalbüros zum Thema “Hauswirtschaftliche Unterstützung”

Für eine möglichst selbstständige Lebensführung in vertrauter Umgebung benötigen pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch ergänzende Unterstützung im Alltag.

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Nachbarschaftshilfe in Corona-Zeiten: Ergebnisse einer Befragung in NRW

Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter anderem die Fachhochschule Münster mit einer repräsentativen Befragung zum Thema Nachbarschaftshilfe in der Corona-Pandemie beauftragt. Das Ergebnis sind interessante Handlungsempfehlungen.

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Broschüre zur Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag

Pflegebedürftige Menschen benötigen oft nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch Unterstützung im Alltag, zum Beispiel die Begleitung beim Einkauf, bei Behörden- und Arztgängen oder Haushaltstätigkeiten. Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag regelt in Nordrhein-Westfalen die AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung). In der AnFöVO werden die Voraussetzungen sowie die Regelungen zur Anerkennung von Angeboten zur … weiter lesen […]

Eine Computermaus liegt neben dem Flyer des Regionalbüros Südwestfalen

Digital in Verbindung sein in Südwestfalen

Möglichkeiten zum Austausch geschaffen! Viele regionale Treffen werden, aufgrund der aktuellen Situation, abgesagt. Kontakte zu Netzwerk- und Kooperationspartnern beschränken sich auf Telefonanrufe oder  das Schreiben von E-Mails. Ein direkter Austausch aller Teilnehmenden aber findet nicht statt. Um in Verbindung zur bleiben und Wege des Austausches  zu schaffen, hat das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen … weiter lesen […]

Studie: Aufschwung bei der Nachbarschaftshilfe dauert an

Die Corona-Pandemie hat laut einer Studie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu einer Welle der Hilfsbreitschaft geführt, die auch nach den Lockerungen anhält. 

Zentrale Ergebnisse

Mehr als die Hälfte aller Befragten gaben an, sie seien bereit, ihren Nachbarn in der Corona-Krise zu helfen. Davon sprachen 35 Prozent die Bereitschaft aus, sich auch außerhalb der aktuellen Krise ehrenamtlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe bei der Unterstützung von Risikogruppen zu engagieren. Weitere 25 Prozent geben an, wegen der aktuellen Krisensituation dazu bereit zu sein. Vor der Krise halfen rund 15 Prozent ihren Nachbarn.

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Zwei Seniorinnen betätigen sich sportlich. Sie halten die Abstands- und Hygieneregeln zur Corona-Zeit ein.

Vorlagen zur Eröffnung für die Betreuungsgruppen

Anbieter von gemäß Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO anerkannten Betreuungsgruppen dürfen ab dem 15. Juni 2020 wieder öffnen, wenn sie die Schutzmaßnahmen gem. § 4b der Verordnung vom 8. Juni 2020 erfüllen.  Dazu gehört ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept, das der jeweiligen Anerkennungsbehörde vorgelegt werden muss. Zudem haben die Anbieter sicherzustellen, dass die leistungserbringenden Personen über die praktische Umsetzung der Schutzmaßnahmen informiert sind. 

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Zwei Senirinnen winken sich zu.

Wichtige Änderungen zu Unterstützungsangeboten durch 2. Bevölkerungsschutzgesetz

Der Bundestag hat über das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden.

Für Unterstützungsangebote im Alltag und die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages ergeben sich drei zentrale Änderungen:

  1. Der Rettungsschirm wird auch auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ausgeweitet. Mindereinnahmen und außerordentliche Aufwendungen werden von der Pflegekasse erstattet.
  2. Versicherte mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für Angebote und Leistungen aufwenden, die nicht als Unterstützungsangebot anerkannt sind oder im § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI aufgezählt werden.
  3. Die „Verfallsgrenze“ nicht aufgewendeter Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr wird um drei Monate auf den 30. September verlängert

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