Die Kompetenzgruppe Demenz der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat einen Handzettel mit wichtigen Tipps zur Corona-Impfung für Menschen mit Demenz entwickelt. Für Menschen mit Demenz ist die Impfung in besonderer Weise herausfordernd.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Gut durch die Corona-Zeit: herausfordernde Situationen im Betreuungs- und Gruppenalltag meistern
Was tun, wenn der Infektionsschutz nicht eingehalten werden kann?
- Finden Sie heraus, warum die Maßnahme nicht eingehalten wird.
- Wiederholen Sie immer wieder, warum der Infektionsschutz wichtig ist. Die S1-Leitlinie schlägt z.B. vor, individuelle Erinnerungsplakate für die Implementierung von Handhygiene aufzuhängen.
- Suchen Sie nach Alternativen. Verweigert eine Person z.B. die Nutzung von Desinfektionsmittel, nutzen Sie alternative Möglichkeiten, wie z.B. das Händewaschen oder Desinfektionstücher.
- Bauen Sie z.B. die Handhygiene in Beschäftigungsangebote oder Rituale ein, damit diese ganz selbstverständlich werden und nebenher gesehen. Dadurch verändern Sie den Fokus.
Gut durch die Corona-Zeit: Ideen-Börse der Lebenshilfe
Die Lebenshilfe sammelt zentral auf einer Website verschiedene Ideen, die Lebenshilfen vor Ort umgesetzt haben, um etwas für sich oder andere während der Corona-Pandemie zu tun.
Hinter dem Motto „Wir gegen das Corona-Virus“ verbergen sich zahlreiche kreative und sportliche Angebote für Menschen mit Behinderung.
Verlängerung der Regelungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung und der Corona-Betreuungsverordnung ab dem 11. Januar
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 05. Januar 2021 die Verlängerung der einschneidenden und befristete Maßnahmen beschlossen, um die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Die ab 11. Januar 2021 geltende Corona-Schutzverordnung, die diese Vereinbarung für Nordrhein-Westfalen umsetzt, ist hier noch einmal konkretisiert worden.
Gut durch die Corona-Zeit: Nähe und Gemeinschaft trotz Corona
Im Werkzeugkasten Soziale Teilhabe hat das Department für Pflegewissenschaft der Universität Witten / Herdecke Möglichkeiten zusammengetragen, wie Nähe und Gemeinschaft trotz Corona machbar sind. Hier ist für alle eine Anregung dabei!
Testpflicht: Wichtige Informationen für Betreuungsgruppen, die als Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind
Am 16. Dezember sind die angepassten Regelungen der Corona-Betreuungsverordnung in Kraft getreten. Damit besteht für nach Landesrecht anerkannte Betreuungsgruppen eine Testpflicht hinsichtlich ihrer Beschäftigten und der leistungserbringenden Personen. Getestet werden soll mindestens alle 3 Tage, bzw. zwei Mal wöchentlich.
Rund eine Millionen Menschen in NRW pflegebedürftig
Knapp 800 000 pflegebedürftige Menschen werden in NRW laut dem Statistischen Landesamt zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Das sind zwei Drittel mehr als noch vor zwei Jahren.
Weitere 170 000 Menschen werden stationär in Heimen gepflegt. Damit steigt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen insgesamt um ein Viertel von 770 000 auf 970 000.
Kurse für Nachbarschaftshelfer*innen für Menschen mit (Sinnes-)Behinderung oder Menschen mit Migrationshintergrund
Das Regionalbüro Köln und das südliche Rheinland bietet zusammen mit seinen Kooperationspartnern nun zwei Nachbarschaftshelferkurse für besondere Zielgruppen an. Ein Nachbarschaftshelferkurs benötigt, wer eine pflegebedürftige Person unterstützt und dafür eine Aufwandsentschädigung erhält, benötigt einen solchen Kurs, wenn die Aufwandsentschädigung aus dem Entlastungsbetrag (125€ monatlich) bezahlt werden soll.
Neues Krankenhauszukunftsgesetz regelt Corona-Vorgaben
Der Bundestag hat über das „Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz -KHZG)“ entschieden.
Die wichtigsten Änderungen für Anbieter*innen und Nutzer*innen von Unterstützungsangeboten im Alter und Pflegeberatung im Überblick:
Verlängerung der Ausnahmeregelungen für Anbieter zur Unterstützung im Alltag bis zum 31. März
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 15. September 2020 die zweite Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Die Verlängerung gilt zunächst bis zum 31. März 2021.
Für die nach NRW-Landesrecht anerkannten Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag heißt das praktisch, dass sie über ihre bereits anerkannten Unterstützungsangebote hinaus weiterhin sogenannte „Dienstleistungen bis zur Haustür“ erbringen können.