EinAusrufezeichen, das mit Kreise auf eine Tafel geschrieben wurde.

Verlängerung der Regelungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung und der Corona-Betreuungsverordnung ab dem 11. Januar

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 05. Januar 2021 die Verlängerung der einschneidenden und befristete Maßnahmen beschlossen, um die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Die ab 11. Januar 2021 geltende Corona-Schutzverordnung, die diese Vereinbarung für Nordrhein-Westfalen umsetzt, ist hier noch einmal konkretisiert worden.

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Frauen mit Tablet

Gut durch die Corona-Zeit: Nähe und Gemeinschaft trotz Corona

Im Werkzeugkasten Soziale Teilhabe hat das Department für Pflegewissenschaft der Universität Witten / Herdecke Möglichkeiten zusammengetragen, wie Nähe und Gemeinschaft trotz Corona machbar sind. Hier ist für alle eine Anregung dabei!

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Coronavirus

Testpflicht: Wichtige Informationen für Betreuungsgruppen, die als Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind

Am 16. Dezember sind die angepassten Regelungen der Corona-Betreuungsverordnung in Kraft getreten. Damit besteht für nach Landesrecht anerkannte Betreuungsgruppen eine Testpflicht hinsichtlich ihrer Beschäftigten und der leistungserbringenden Personen. Getestet werden soll mindestens alle 3 Tage, bzw. zwei Mal wöchentlich.

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Eine junge Frau hilft einer Senioren am Rollator zu gehen.

Rund eine Millionen Menschen in NRW pflegebedürftig

Knapp 800 000 pflegebedürftige Menschen werden in NRW laut dem Statistischen Landesamt zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Das sind zwei Drittel mehr als noch vor zwei Jahren.

Weitere 170 000 Menschen werden stationär in Heimen gepflegt. Damit steigt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen insgesamt um ein Viertel von 770 000 auf 970 000.

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Mehrere Hände übereinander gelegt

Kurse für Nachbarschaftshelfer*innen für Menschen mit (Sinnes-)Behinderung oder Menschen mit Migrationshintergrund

Das Regionalbüro Köln und das südliche Rheinland bietet zusammen mit seinen Kooperationspartnern nun zwei Nachbarschaftshelferkurse für besondere Zielgruppen an. Ein Nachbarschaftshelferkurs benötigt, wer eine pflegebedürftige Person unterstützt und dafür eine Aufwandsentschädigung erhält, benötigt einen solchen Kurs, wenn die Aufwandsentschädigung aus dem Entlastungsbetrag (125€ monatlich) bezahlt werden soll.

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Neues Krankenhauszukunftsgesetz regelt Corona-Vorgaben

Der Bundestag hat über das “Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz -KHZG)” entschieden.

Die wichtigsten Änderungen für Anbieter*innen und Nutzer*innen von Unterstützungsangeboten im Alter und Pflegeberatung im Überblick:

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Verlängerung der Ausnahmeregelungen für Anbieter zur Unterstützung im Alltag bis zum 31. März

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 15. September 2020 die zweite Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Die Verlängerung gilt zunächst bis zum 31. März 2021.

Für die nach NRW-Landesrecht anerkannten Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag heißt das praktisch, dass sie über ihre bereits anerkannten Unterstützungsangebote hinaus weiterhin sogenannte „Dienstleistungen bis zur Haustür“ erbringen können.

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Eine Frau schneidet Brot mit einem Messer

Werkstatt-Tage der Regionalbüros zum Thema “Hauswirtschaftliche Unterstützung”

Für eine möglichst selbstständige Lebensführung in vertrauter Umgebung benötigen pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch ergänzende Unterstützung im Alltag.

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Nachbarschaftshilfe in Corona-Zeiten: Ergebnisse einer Befragung in NRW

Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter anderem die Fachhochschule Münster mit einer repräsentativen Befragung zum Thema Nachbarschaftshilfe in der Corona-Pandemie beauftragt. Das Ergebnis sind interessante Handlungsempfehlungen.

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Broschüre zur Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag

Pflegebedürftige Menschen benötigen oft nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch Unterstützung im Alltag, zum Beispiel die Begleitung beim Einkauf, bei Behörden- und Arztgängen oder Haushaltstätigkeiten. Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag regelt in Nordrhein-Westfalen die AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung). In der AnFöVO werden die Voraussetzungen sowie die Regelungen zur Anerkennung von Angeboten zur … weiter lesen […]