Eine Rollstuhlfahrerin steht auf einem Hof und sieht in die Ferne.

CoronaBetrVO regelt Öffnung der Tages- und Nachtpflege und der Betreuungsgruppen

Die Landesregierung NRW hält in der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) Regelungen zur Situation um Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie im Allgemeinen zu tagesstrukturierenden Einrichtungen fest.

Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen dürfen ihren Betrieb ab dem 08. Juni 2020 wieder aufnehmen – Betreuungsgruppen ab dem 15. Juni 2020.

Die wichtigen Informationen für Haupt- und Ehrenamtliche Akteure aus der ab 12. August 2020 gültigen Fassung im Überblick:

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Viele kostenfreie Online-Aktionen am Digitaltag 2020 (19. Juni)

Am Digitaltag 2020, der am 19.06. stattfindet, kann an vielen verschiedene Online-Aktionen kostenfrei zu verschiedenen Themen der Digitalisierung teilgenommen werden. Unter anderem findet man dort ein Webinar „Smartphone-Sprechstunde“ oder einen digitalen Dialog „Online-Banking für Einsteiger“ und viele weitere Angebote.

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Eine Frau trägt einen schwarzen Mundschutz.

Maskenpflicht für Menschen mit Handicaps – Empfehlungen für Dienstleister und Einzelhandel

Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz haben eine Handreichung zum Thema „Maskenpflicht für Menschen mit Handicaps“ entworfen.

Sie enthält Empfehlungen zur Unterstützung  die Mitarbeitenden in Dienstleistungsgewerbe, ÖPNV, Einzelhandel, beim Sicherheitsdienst und beim Ordnungsamt.

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Das Gebäude des Bundestages.

Das zweite Bevölkerungsschutzgesetz tritt in Kraft

Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist am 22.05.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und teilweise rückwirkend in Kraft getreten.

Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schützen und einen besseren Überblick in den Verlauf der Epidemie erhalten.

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Seniorenbriefe der Alzheimer Gesellschaft Kreis Coesfeld e.V.

In dieser besonderen Zeit, in der gerade ältere Menschen auf Grund ihrer gesundheitlichen Gefährdung weitgehend auf Besuche und persönliche Kontakte verzichten müssen, möchte die Alzheimer Gesellschaft des Kreises Coesfeld e.V. mit heiteren, nachdenklichen und unterhaltsamen Geschichten und Gedichten in Ihren Alltag etwas Abwechslung und Zuversicht bringen.

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Neu im Rhein-Erft-Kreis: die Coronahilfe von deinNachbar e.V.

Helfen und Hilfe erhalten – Das soziale Unterstützungsnetzwerk in Zeiten von Corona. Eine Kooperation von deinNachbar e.V., dem Rhein-Erft-Kreis und dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Köln und das südliche Rheinland Maria Müller aus Bergheim ist 84 Jahre alt und lebt alleine. Ihren Alltag kann die rüstige Rentnerin noch gut alleine bewältigen. Auf Grund einer … weiter lesen […]

Wichtige Änderungen zu Unterstützungsangeboten durch 2. Bevölkerungsschutzgesetz

Der Bundestag hat über das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden. Für Unterstützungsangebote im Alltag und die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages ergeben sich drei zentrale Änderungen, die Sie hier nachlesen können.

BAGSO unterstützt Aufbau neuer Lokaler Allianzen für Menschen mit Demenz

Das Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ wird ab diesem Jahr neu aufgelegt. Es richtet sich an Akteure in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen bisher noch keine Lokalen Allianzen gefördert worden sind. Ziel ist es, den Aufbau und die Verbreitung lokaler Netzwerkstrukturen zum Thema Demenz zu unterstützen. Alle wichtigen Informationen finden Sie in … weiter lesen […]

Zwei Senirinnen winken sich zu.

Wichtige Änderungen zu Unterstützungsangeboten durch 2. Bevölkerungsschutzgesetz

Der Bundestag hat über das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden.

Für Unterstützungsangebote im Alltag und die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages ergeben sich drei zentrale Änderungen:

  1. Der Rettungsschirm wird auch auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ausgeweitet. Mindereinnahmen und außerordentliche Aufwendungen werden von der Pflegekasse erstattet.
  2. Versicherte mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für Angebote und Leistungen aufwenden, die nicht als Unterstützungsangebot anerkannt sind oder im § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI aufgezählt werden.
  3. Die „Verfallsgrenze“ nicht aufgewendeter Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr wird um drei Monate auf den 30. September verlängert

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