Zum 01.01.2026 ist das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ in Kraft getreten. Die Kompetenzgruppe Pflegberatung hat in einem Sonderberatungsstandpunkt alle Neuerungen zusammengetragen, die für die Beratung relevant sein können. Dazu zählen u.a. neue Befugnisse für qualifizierte Pflegeberater:innen und Pflegefachpersonen, Veränderungen in den Intervallen bei den Beratungsbesuchen nach § 37 Absatz 3 SGB XI sowie eine verkürzte Abrechnungsfrist.
Der Sonderberatungsstandpunkt kann hier heruntergeladen werden.
