Kur-Kliniken öffnen unter Auflagen wieder. Dazu gehört, dass sie über ein Hygienekonzept verfügen. Menschen in Pflegeverantwortung haben nach § 23 bzw. 40 SGB V Anspruch auf eine stationäre Vorsorge- bzw. Reha-Maßnahme. Für Pflegende empfiehlt es sich jetzt bereits einen Antrag zu stellen. Bis zur Genehmigung eines Antrags vergehen in der Regel 2 – 3 Monate. Danach ist der Bescheid ein halbes Jahr gültig und kann verlängert werden.
Kurberatung für pflegende Angehörige
Die letzten Monate waren für viele von uns schwierig. Eine Zielgruppe, die besonders mit den Konsequenzen der Corona-Pandemie zu kämpfen hat, sind die pflegenden Angehörigen. Formelle Unterstützungsangebote sind vielfach weggebrochen, informelle Hilfe im Familien- und Bekanntenkreis konnte vorübergehend nicht wahrgenommen werden. Hier kann eine Auszeit helfen. Daher möchten wir aktuell auf ein neues Angebot für … weiter lesen […]