Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den sog. Pflegerettungsschirm um weitere drei Monate verlängert. Die folgenden Inhalte mit Relevanz für Pflegeberater*innen und Anbieter*innen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) gelten wie angegeben:
Blickpunkt
Sonderberatungsstandpunkt zur Pflegereform – das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)
Der Bundesrat billigte am 25. Juni 2021 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Damit sollen Qualität und Transparenz in der medizinischen und pflegerischen Versorgung verbessert werden.
Das Gesetz tritt im Wesentlichen am Tag nach Verkündung in Kraft. Für zahlreiche Änderungen sind jedoch abweichende Termine vorgesehen.
Sämtliche Anpassungen das SGB XI betreffend werden unter der Überschrift Pflegereform 2021 geführt. Wir haben zentrale Punkte für die Pflegeberatung in einem Sonderberatungsstandpunkt zusammengefasst:
Epilage-Fortgeltungsgesetz: Verlängerung und Anpassung der Sonderregelungen im SGB XI beschlossen
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) beschlossen.
Die Sonderregelungen im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, zugelassene Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag wurden angesichts der dynamischen Situation durch die Corona-Pandemie um weitere drei Monate verlängert.
Im Bereich der Qualitätssicherung wurden durch die pandemische Lage notwendig gewordene Neufestlegungen von Aufgaben und Fristen für Einrichtungen und Pflegekassen vorgenommen bzw. verlängert
Corona-Impfung: Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein stellt ein umfassendes Infoblatt mit häufig gestellten Fragen und Antworten rund um die Terminvergabe der Corona-Impfung zur Verfügung.
Ratsuchende mit Impfberechtigung erhalten die wichtigsten Informationen zur allgemeinen Organisation, der technischen Umsetzung und erfahren, was zu tun ist, wenn eine Corona-Erkrankung bereits überstanden ist.
Entwurf EpiLage-Fortgeltungsgesetz: Verlängerung und Anpassung der Sonderregelungen im SGB XI
Die Regierungsparteien haben einen Gesetzesentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) auf den Weg gebracht.
Aufgrund der weiterhin dynamischen Situation durch die Corona-Pandemie sollen die Sonderregelungen im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, zugelassene Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag grundsätzlich um weitere drei Monate verlängert werden.
Jetzt auch auf Türkisch – Impf-Handzettel zu COVID-19 für Menschen mit Demenz
Der Handzettel mit wichtigen Tipps zur Corona-Impfung für Menschen mit Demenz ist jetzt auch in türkischer Sprache verfügbar.
Coronavirus-Impfverordnung: Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag mit hoher Priorität
Seit dem 08. Februar 2021 gilt eine neue vom Bundesministerium für Gesundheit verfasste Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV). Durch die neue Verordnung rücken weitere Personengruppen in die zweite Priorisierungsgruppe vor.
PDF – Impf-Handzettel zu COVID-19 für Menschen mit Demenz
Die Kompetenzgruppe Demenz der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat einen Handzettel mit wichtigen Tipps zur Corona-Impfung für Menschen mit Demenz entwickelt. Für Menschen mit Demenz ist die Impfung in besonderer Weise herausfordernd.
Wichtige Änderungen durch die Coronaschutzverordnung ab dem 25. Januar 2021
Ab dem 25. Januar 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen. Die Änderungen gelten vorerst bis zum 14. Februar 2021. Grundsätzlich gilt weiterhin: Kontakte reduzieren, Mindestabstand einhalten, Maske tragen, Hygiene beachten.
Neu ist vor allem, dass an manchen Orten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht.
Corona-Schutzimpfung ab 08. Febraur 2021 für Bürger*innen 80+
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit, dass die Terminvergabe zur Corona-Schutzimpfung für Bürger*innen, die 80 Jahre und älter sind ab Montag, 25. Januar 2021 startet.
Dazu erhalten alle Bürger*innen, die zu dieser Personengruppe zählen einen Brief. In diesem Brief sind unter anderem alle Schritte von der Terminvergabe bis zur zweiten Impfung beschrieben.