Die alljährliche Jahrestagung zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag findet dieses Jahr mit dem Titel „Gut für dich, gut für mich: Achtsamkeit und Kommunikation im Betreuungsalltag“ am 13. Juni 2023 in der Mercatorhalle in Duisburg statt und bietet eine Plattform für Anbieter:innen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in NRW. Der Fachtag bietet einen Tag voller Inspiration, Austausch mit Expert:innen und praktischer Tipps von Kolleg:innen zum Thema Achtsamkeit und Kommunikation im Betreuungsalltag.
Blickpunkt
Neue Praxishilfe online: Ältere Menschen mit Depressionen in der Pflegeberatung
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW haben eine neue Praxishilfe mit dem Titel ‚Ältere Menschen mit Depression in der Pflegeberatung – Worauf Pflegeberater:innen achten sollten‘ für die Pflegeberatung veröffentlicht.
Die Praxishilfe enthält Informationen zu der Krankheit und zum Umgang mit ihr in der Pflegeberatung. Sie soll unter anderem das Verständnis für die Komplexität der Erkrankung und ihre Auswirkungen auf
AzUiA Tag 2023 – Save the Date
Unter dem Titel „Gut für dich, gut für mich. Achtsamkeit und Kommunikation im Betreuungsalltag“ findet am 13. Juni der diesjährige AzUiA Tag in der Mercatorhalle in Duisburg statt.
In den kommenden Wochen
Online-Fachtag: Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Pflegebedürftigkeit
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW laden alle nach Landesrecht anerkannten Anbieter:innen zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) herzlich zum Online-Fachtag Herausforderndes Verhalten oder: Wie wir Menschen mit Pflegebedürftigkeit besser verstehen lernen am 26.04.2023 von 15:00 bis 18:00 Uhr ein.
Anbieter:innen zur Unterstützung im Alltag wissen gut, dass es in der Praxis herausfordernd sein kann, auf vermeintlich unangemessenes oder „schwieriges “ Verhalten
Fortgeltung Pauschale für Pflegehilfsmittel aufgehoben
Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI dürfen die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich den Betrag von 40€ nicht übersteigen.
Mit dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) wurde festgelegt, dass der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zum 31. Dezember 2021 60€ beträgt.
Derzeit ist keine Verlängerung dieser Frist vorgesehen, weshalb sich der Betrag ab dem 1. Januar 2022 wieder auf 40€ beläuft.
Neue Corona-Schutzverordnung ab 24. November 2021
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen wurde zum 24. November 2021 angepasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat dazu auf der Website die wichtigsten Punkte gut verständlich zusammengefasst:
Neues Infektionsschutzgesetz vom Bundesrat gebilligt
Der Bundesrat hat am 19. November 2021 das neue Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Infektionsschutzgesetz) gebilligt. Mit diesem Gesetz endet am 25.11.2021 die epidemische Notlage. Dem Gesetzentwurf war bereits zu entnehmen, dass die Sonderregelungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung beibehalten werden.
Vierte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO)
Die folgenden Maßnahmen werden in diesem Kontext bis spätestens zum Jahresende verlängert:
- Erweiterung des Leistungsangebots um hauswirtschaftliche Unterstützungen und individuelle Hilfen im Alltag, die der Aufrechterhaltung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen dienen und ohne unmittelbaren Kontakt mit der anspruchsberechtigten Person erbracht werden können (Dienstleistungen bis zur Haustür).
- Verzicht auf den Nachweis einer geeigneten Qualifizierung für die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe im Sinne von § 5 Nummer 5.
Bis 31. Dezember 2021! Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung
Der Bundesrat hat der zweiten „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie“ zugestimmt.
Die folgenden für Sie relevanten Änderungen werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert:
Corona Allgemeinverfügung: Änderungen für die Tagespflege und Betreuungsgruppen
Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (CoronaAVEinrichtungen) vom 29.06.2021 ergeben sich Änderungen für die Tagespflege und Betreuungsgruppen.
Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick: