Unter dem Titel „Gut für dich, gut für mich. Achtsamkeit und Kommunikation im Betreuungsalltag“ findet am 13. Juni der diesjährige AzUiA Tag in der Mercatorhalle in Duisburg statt.
In den kommenden Wochen
Unter dem Titel „Gut für dich, gut für mich. Achtsamkeit und Kommunikation im Betreuungsalltag“ findet am 13. Juni der diesjährige AzUiA Tag in der Mercatorhalle in Duisburg statt.
In den kommenden Wochen
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW laden alle nach Landesrecht anerkannten Anbieter:innen zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) herzlich zum Online-Fachtag Herausforderndes Verhalten oder: Wie wir Menschen mit Pflegebedürftigkeit besser verstehen lernen am 26.04.2023 von 15:00 bis 18:00 Uhr ein.
Anbieter:innen zur Unterstützung im Alltag wissen gut, dass es in der Praxis herausfordernd sein kann, auf vermeintlich unangemessenes oder „schwieriges “ Verhalten
Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI dürfen die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich den Betrag von 40€ nicht übersteigen.
Mit dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) wurde festgelegt, dass der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zum 31. Dezember 2021 60€ beträgt.
Derzeit ist keine Verlängerung dieser Frist vorgesehen, weshalb sich der Betrag ab dem 1. Januar 2022 wieder auf 40€ beläuft.
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen wurde zum 24. November 2021 angepasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat dazu auf der Website die wichtigsten Punkte gut verständlich zusammengefasst:
Der Bundesrat hat am 19. November 2021 das neue Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Infektionsschutzgesetz) gebilligt. Mit diesem Gesetz endet am 25.11.2021 die epidemische Notlage. Dem Gesetzentwurf war bereits zu entnehmen, dass die Sonderregelungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung beibehalten werden.
Die folgenden Maßnahmen werden in diesem Kontext bis spätestens zum Jahresende verlängert:
Der Bundesrat hat der zweiten „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie“ zugestimmt.
Die folgenden für Sie relevanten Änderungen werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert:
Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (CoronaAVEinrichtungen) vom 29.06.2021 ergeben sich Änderungen für die Tagespflege und Betreuungsgruppen.
Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den sog. Pflegerettungsschirm um weitere drei Monate verlängert. Die folgenden Inhalte mit Relevanz für Pflegeberater*innen und Anbieter*innen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) gelten wie angegeben:
Der Bundesrat billigte am 25. Juni 2021 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Damit sollen Qualität und Transparenz in der medizinischen und pflegerischen Versorgung verbessert werden.
Das Gesetz tritt im Wesentlichen am Tag nach Verkündung in Kraft. Für zahlreiche Änderungen sind jedoch abweichende Termine vorgesehen.
Sämtliche Anpassungen das SGB XI betreffend werden unter der Überschrift Pflegereform 2021 geführt. Wir haben zentrale Punkte für die Pflegeberatung in einem Sonderberatungsstandpunkt zusammengefasst: