Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen wurde zum 24. November 2021 angepasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat dazu auf der Website die wichtigsten Punkte gut verständlich zusammengefasst:
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen wurde zum 24. November 2021 angepasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat dazu auf der Website die wichtigsten Punkte gut verständlich zusammengefasst:
Der Bundesrat hat am 19. November 2021 das neue Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Infektionsschutzgesetz) gebilligt. Mit diesem Gesetz endet am 25.11.2021 die epidemische Notlage. Dem Gesetzentwurf war bereits zu entnehmen, dass die Sonderregelungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung beibehalten werden.
Die folgenden Maßnahmen werden in diesem Kontext bis spätestens zum Jahresende verlängert:
Der Bundesrat hat der zweiten “Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie” zugestimmt.
Die folgenden für Sie relevanten Änderungen werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert:
Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (CoronaAVEinrichtungen) vom 29.06.2021 ergeben sich Änderungen für die Tagespflege und Betreuungsgruppen.
Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den sog. Pflegerettungsschirm um weitere drei Monate verlängert. Die folgenden Inhalte mit Relevanz für Pflegeberater*innen und Anbieter*innen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) gelten wie angegeben:
Der Bundesrat billigte am 25. Juni 2021 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Damit sollen Qualität und Transparenz in der medizinischen und pflegerischen Versorgung verbessert werden.
Das Gesetz tritt im Wesentlichen am Tag nach Verkündung in Kraft. Für zahlreiche Änderungen sind jedoch abweichende Termine vorgesehen.
Sämtliche Anpassungen das SGB XI betreffend werden unter der Überschrift Pflegereform 2021 geführt. Wir haben zentrale Punkte für die Pflegeberatung in einem Sonderberatungsstandpunkt zusammengefasst:
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) beschlossen.
Die Sonderregelungen im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, zugelassene Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag wurden angesichts der dynamischen Situation durch die Corona-Pandemie um weitere drei Monate verlängert.
Im Bereich der Qualitätssicherung wurden durch die pandemische Lage notwendig gewordene Neufestlegungen von Aufgaben und Fristen für Einrichtungen und Pflegekassen vorgenommen bzw. verlängert
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein stellt ein umfassendes Infoblatt mit häufig gestellten Fragen und Antworten rund um die Terminvergabe der Corona-Impfung zur Verfügung.
Ratsuchende mit Impfberechtigung erhalten die wichtigsten Informationen zur allgemeinen Organisation, der technischen Umsetzung und erfahren, was zu tun ist, wenn eine Corona-Erkrankung bereits überstanden ist.
Die Regierungsparteien haben einen Gesetzesentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) auf den Weg gebracht.
Aufgrund der weiterhin dynamischen Situation durch die Corona-Pandemie sollen die Sonderregelungen im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, zugelassene Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag grundsätzlich um weitere drei Monate verlängert werden.