Studie: Aufschwung bei der Nachbarschaftshilfe dauert an

Die Corona-Pandemie hat laut einer Studie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu einer Welle der Hilfsbreitschaft geführt, die auch nach den Lockerungen anhält. 

Zentrale Ergebnisse

Mehr als die Hälfte aller Befragten gaben an, sie seien bereit, ihren Nachbarn in der Corona-Krise zu helfen. Davon sprachen 35 Prozent die Bereitschaft aus, sich auch außerhalb der aktuellen Krise ehrenamtlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe bei der Unterstützung von Risikogruppen zu engagieren. Weitere 25 Prozent geben an, wegen der aktuellen Krisensituation dazu bereit zu sein. Vor der Krise halfen rund 15 Prozent ihren Nachbarn.

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Nahversorgung auf dem Land

Corona-Pandemie: Förderung für ehrenamtliche Nahversorgung auf dem Land

Gerade in ländlichen Regionen ist es für gefährdete oder hilfsbedürftige Personen schwierig, sich mit Lebensmitteln zu versorgen. Ehrenamtliche Initiativen wie die Tafeln brauchen angesichts der Corona-Pandemie zusätzliche Ressourcen wie Schutzausrüstung, Transportmittel oder digitale Ausstattung, um die Nahversorgung für Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen oder Obdachlose aufrecht zu erhalten.

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Ehrenamt stärken, Versorgung sichern auf dem Land – bis zu 8.000 € Förderung

Die Sondermaßnahme unterstützt die ehrenamtlichen Initiativen, die sich in der Nachbarschaftshilfe im ländlichen Raum engagieren. Das  Geld stammt von dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Deutschen Landkreistag. Die Bewerbungsfrist endet am 12.Juli 2020.  Für die Vergabe ist unter anderem auch entscheidend das Datum des Einganges.

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Ein Stapel mit kleinen Hanteln, ein Sportschuh und im Hintergrund ein großer Gummiball, alles in blau gehalten

Fit bleiben trotz Corona! Übungen für ältere Menschen

Damit auch ältere Menschen während der Corona-Pandemie fit bleiben können, hat das Team von “fit für 100” der Deutschen Sporthochschule Köln Übungs-Highlights zusammengefasst. Alle Übungen können zu Hause gemacht werden. Die Übungen sind extra auf ältere Menschen abgestimmt.  Die Übungen sind in vier Kategorien gegliedert. Sie finden die Anleitung auf der Webseite von “fit für … weiter lesen […]

Telefonische Hilfen während der Corona-Pandemie in der LWL-Klinik Dortmund

Telefonische Kurzkontakte Die getroffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Infektionsgefahr mit dem Coronavirus stellen die Menschen vor eine außergewöhnliche Herausforderung und das Leben der meisten buchstäblich auf den Kopf. Quarantäne und Kontaktbeschränkungen sorgen für ein Gefühl, allein zu sein und können zu großen Ängsten, psychischen Problemen bis hin zu manifesten psychischen Erkrankungen führen. Unser Kooperationspartner, die … weiter lesen […]

Ein Krankenhaus bei Nacht und aus der Vogelperspektive.

Wichtige Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus durch die Coronaschutzverordnung in NRW

Die Landesregierung NRW legt mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchvo) landesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus rechtsverbindlich fest.

Die für haupt- und ehrenamtliche Akteure wichtigen Schutzmaßnahmen der seit dem 02. November 2020 gültigen Fassung im Überblick:

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Eine Hand als Statue stütze einen Baum.

Finanzielle Hilfen für anerkannte Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag

Der Bundesgesetzgeber entlastet anerkannte Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag. Verluste und Kosten der Träger der Angebote gleicht die Pflegeversicherung aus. Einen Erstattungsantrag können die Träger stellen. Für alle Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt sind.

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Zwei Seniorinnen betätigen sich sportlich. Sie halten die Abstands- und Hygieneregeln zur Corona-Zeit ein.

Vorlagen zur Eröffnung für die Betreuungsgruppen

Anbieter von gemäß Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO anerkannten Betreuungsgruppen dürfen ab dem 15. Juni 2020 wieder öffnen, wenn sie die Schutzmaßnahmen gem. § 4b der Verordnung vom 8. Juni 2020 erfüllen.  Dazu gehört ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept, das der jeweiligen Anerkennungsbehörde vorgelegt werden muss. Zudem haben die Anbieter sicherzustellen, dass die leistungserbringenden Personen über die praktische Umsetzung der Schutzmaßnahmen informiert sind. 

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