Coronavirus

Testpflicht: Wichtige Informationen für Betreuungsgruppen, die als Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind

Am 16. Dezember sind die angepassten Regelungen der Corona-Betreuungsverordnung in Kraft getreten. Damit besteht für nach Landesrecht anerkannte Betreuungsgruppen eine Testpflicht hinsichtlich ihrer Beschäftigten und der leistungserbringenden Personen. Getestet werden soll mindestens alle 3 Tage, bzw. zwei Mal wöchentlich.

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Ein Mädchen im jugendlichen Alter überreicht einen Beutel mit Einkäufen zur Corona-Zeit. Sie trägt eine Alltagsmaske.

Gut durch die Corona-Zeit: 45 Ideen, um anderen Menschen im Alltag zu helfen

Oft sind es Kleinigkeiten, die eine große Wirkung haben und den Hilfesuchenden eine schwere Last von den Schultern nehmen:

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat eine Broschüre entworfen, die Tipps enthält, wie Sie Ihren Mitmenschen mit kleinen Hilfen ein großes Lächeln ins Gesicht zaubern können.

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Lachyoga

Gut durch die Corona-Zeit: Lach-Yoga

Lach-Yoga: Lachen ist gut für Körper, Geist und Seele. Leider lachen wir mit zunehmendem Alter immer weniger. Arbeit, Stress und andere Belastungen im Alltag führen dauerhaft zu einer Reduzierung des Lachens. Dies gilt leider besonders für die ernste Corona-Zeit, die geprägt ist von Sorgen um die Gesundheit und zunehmender Einsamkeit.

Hier finden Sie eine Anleitung, um Lach-Yoga zu Hause durchzuführen. Denn: Alleine zu lachen ist besser als gar nicht zu lachen!

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Gesetzbuch und Notizbuch

Bessere Versorgung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch Pflegeverbesserungsgesetz

Im Zuge der Coronapandemie und den bisherigen Entwicklungen hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) beschlossen. Das GPVG bringt unter anderem Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit sich.

Die wichtigsten Änderungen aus dem Gesetzesentwurf im Bereich Pflege und Alter im Überblick:

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Weltkarte mit Menschen

UN-Bericht: 2050 ist jeder sechste Mensch älter als 65

Die weltweite Zahl der Personen im Alter von 65 Jahren oder älter wird sich bis 2050 voraussichtlich mehr als verdoppeln. Das geht aus dem UN-Bericht “World Population Ageing 2020 Highlights” hervor, dessen thematischer Schwerpunkt auf den Wohnverhältnissen älterer Menschen liegt.

Durch die rapide Alterung der Weltbevölkerung werden die Wohnverhältnisse und familiäre Unterstützung für ältere Menschen immer wichtiger.

Die UN fasst zehn Kernpunkte zur Alterung der Weltbevölkerung zusammen und empfiehlt Lösungen.

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Corona-Betreuungsverordnung – Regelungen bis vor Weihnachten 2020

Am ersten Dezember 2020 tritt die überarbeitete Verordnung zum Schutz von Betreuungseinrichtungen vor dem Coronavirus (CoronaBetrVO) in Kraft. Die Verordnung enthält Regelungen für Schulen, Kitas, aber auch andere Betreuungseinrichtungen, wie Tagespflege und nach Landesrecht anerkannte Betreuungsgruppen. Sie gilt bis zum 20. Dezember 2020. 

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2021: Fortbildung zur Begleitung von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Demenz in Rüthen

Informationsveranstaltung zur Fortbildung 2021 am kommenden Donnerstag, 10.12.2020 von 17.00 – 18.00 Uhr: bei Interesse melden Sie sich bitte unter Tel.: 02382-94099717 od. 0179 2381185 od. per EMail: m.tepper@rb-apd.de. Die Fortbildung beginnt im Januar mit einer Einführungsveranstaltung. Weitere Informationen zum Kurs bei Anke Klare Tel. : Tel. 02902 – 891555 oder unter EMail: info@netzwerk-miteinander.net .

Senioren- und Gesundheitsapp neu in Duisburg

„Gut versorgt in Duisburg“ – die neue Senioren- und Gesundheitsapp ist seit 11.11.2020 aktiviert. Sie kann kostenlos über das Smartphone in den App-Stores von Google und Apple heruntergeladen werden. In 21 Städten wird diese App schon angeboten. Jetzt können auch Duisburger Senior*innen von diesem digitalen Angebot profitieren. Eine Registrierung ist nicht notwendig. 

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Infobroschüre zur Anerkennung von Unterstützungsleistungen

Die Broschüre  soll potentiellen Anbieterinnen/Anbietern, Interessierte sowie in der Beratung tätigen Personen einen Einblick in die Voraussetzungen und Schritte zur Anerkennung von Unterstützungsangeboten bieten. Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI tragen dazu bei, Pflegende zu entlasten und Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad dabei zu unterstützen, möglichst lange selbständig in der häuslichen Umgebung zu … weiter lesen […]