Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL informiert: Neue Beschlüsse zu Leistungen der Pflegeversicherung bei Corona

Seit April 2020 haben Gesetz- und Verordnungsgeber verschiedene Beschlüsse gefasst, die die besondere Situation pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger in Corona-Zeiten berücksichtigen. Diese Beschlüsse gelten bis zum 31.12.21 und wurden aktuell bis zum 31.03.2022 verlängert. Wichtig sind für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige:

  • Für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe ist weiterhin kein Qualifizierungsnachweis erforderlich.
  • Einkäufe und Botengänge können weiterhin „bis zur Haustür“ erbracht werden; Betreuungsleistungen auch telefonisch oder digital erfolgen (normalerweise ist bei solchen Leistungen persönlicher Kontakt vorgesehen).
  • Pflegebegutachtungen können ohne Untersuchung des Versicherten in seinem Wohnbereich aufgrund der zur Verfügung stehenden Unterlagen und auf Grundlage strukturierter telefonischer oder digitaler Befragung stattfinden.
  • Beratungsbesuche gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI können telefonisch, digital oder per Videokonferenz stattfinden.
  • Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht für 20 Arbeitstage.

Informationen gibt das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL unter der Telefonnummer 0521-9216-456 oder per Email owl@rb-apd.de

 

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