Kur-Kliniken öffnen unter Auflagen wieder. Dazu gehört, dass sie über ein Hygienekonzept verfügen. Menschen in Pflegeverantwortung haben nach § 23 bzw. 40 SGB V Anspruch auf eine stationäre Vorsorge- bzw. Reha-Maßnahme. Für Pflegende empfiehlt es sich jetzt bereits einen Antrag zu stellen. Bis zur Genehmigung eines Antrags vergehen in der Regel 2 – 3 Monate. Danach ist der Bescheid ein halbes Jahr gültig und kann verlängert werden.
Kostenlosen Informationen und Materialien zum Download oder zum Bestellen
Sehr geehrte Damen und Herren, im Folgenden stellen wir Ihnen unsere Recherche zu kostenlosen Informationen und Materialien als Download und zum Bestellen vor –z.T. auch in verschiedenen Sprachen. Sie umfassen die Themen Behinderung, Demenz, Digitalisierung und Technik, Gesundheitswesen allgemein, Gewalt, Häusliche Pflege, Leichte Sprache, Palliativ, Pflegealltag, Prävention, Psychische Gesundheit, Recht, Urlaub, Vereinbarkeit von Pflege und … weiter lesen […]