Anbieter von Entlastungs- und Betreuungsangeboten benötigen eine Anerkennung des Angebots, um den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können. Wenn die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Wer als Nachbarschaftshelfer*in oder Einzelperson in direktem Beschäftigungsverhältnis (450€-Job) tätig werden möchte, benötigt einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten Sie auf unserer Webseite.
Wir sind umgezogen. Die neue Adresse und neue Telefonnummer finden Sie hier
Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münster und das westliche Münsterland befindet sich nun in der Achtermannstr. 11, in 48143 Münster. Unter der Telefonnummer 0251 981689 23340 können Sie uns ab sofort erreichen.