Wie hat die Corona-Pandemie unser soziales Miteinander langfristig verändert? Welche Folgen zeigen sich für mentale Gesundheit, soziale Ungleichheit und gesellschaftliche Teilhabe?
Diesen Fragen widmet sich das Forschungsprojekt CoESI –
Wie hat die Corona-Pandemie unser soziales Miteinander langfristig verändert? Welche Folgen zeigen sich für mentale Gesundheit, soziale Ungleichheit und gesellschaftliche Teilhabe?
Diesen Fragen widmet sich das Forschungsprojekt CoESI –
Der internationale Tag der Pflege wird jährlich am 12. Mai begangen.
Der Tag erinnert uns an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale. Sie war eine britische Krankenschwester und gilt mit als Begründerin der modernen westlichen Krankenpflege. Ihr Wirken trug dazu bei, dass sich die Krankenpflege zu einem gesellschaftlichen geachteten und anerkannten Beruf entwickelte.
„Gute Pflege muss gepflegt werden!“
Pflegerinnen und Pfleger sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung. Spätestens mit der Pandemie ist klar geworden, wie wichtig die Arbeit in der Pflege für unsere Gesellschaft ist, sie ist mehr als systemrelevant. Die Pflegenden machten auch unter hohem Druck und persönlichem Risiko für sich und ihre Angehörigen weiter, während andere Branchen in den Lockdown gingen oder ins Home-Office wechselten. Dafür möchten wir uns bedanken!!
Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe weiterhin unbürokratisch verfügbar Das nordrhein-westfälische Kabinett hat kürzlich die Siebte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Die bereits im März 2020 eingeführten Ausnahmenregelungen im Bereich Anerkennung und Förderung für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gelten damit weiter bis zum 31. Dezember 2023. Dies betrifft insbesondere die unbürokratische Inanspruchnahme von Nachbarschaftshilfe … weiter lesen […]
Das aktuelle Deutsche Alterssurvey des Deutschen Zentrums für Altersfragen zeigt, dass sich das Unterstützungs- und Pflegeniveau bei Erwerbstätigen
Für Betreuungsgruppen, die nach Landesrecht als Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW aktualisierte Handlungsempfehlungen zum Thema „Corona“ herausgegeben.
Für die Durchführenden der Gruppen sei es demnach grundsätzlich wichtig, im Kontakt mit vulnerablen Gruppen weiterhin Vorsicht walten zu lassen. Auch auf den eigenen Schutz soll geachtet werden, indem
Der internationale Tag der Pflege wird jährlich am 12. Mai begangen.
Der Tag erinnert uns an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale. Sie war eine britische Krankenschwester und gilt mit als Begründerin der modernen westlichen Krankenpflege. Ihr Wirken trug dazu bei, dass sich die Krankenpflege zu einem gesellschaftlichen geachteten und anerkannten Beruf entwickelte.
„Gute Pflege muss gepflegt werden!“
Pflegerinnen und Pfleger sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung. Spätestens mit der Pandemie ist klar geworden, wie wichtig die Arbeit in der Pflege für unsere Gesellschaft ist, sie ist mehr als systemrelevant. Die Pflegenden machten auch unter hohem Druck und persönlichem Risiko für sich und ihre Angehörigen weiter, während andere Branchen in den Lockdown gingen oder ins Home-Office wechselten. Dafür möchten wir uns bedanken!!
Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) können ihre Leistungen bis zum 30. September 2022 auch weiterhin „bis zur Haustür“ erbringen.
Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen hat mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung die Maßnahmen zur Unterstützung der häuslichen Versorgung während der Corona-Pandemie bis zum 30.09.2022 verlängert (§ 27 AnFöVO).
Schaubild – Beschluss der GMK vom 05.01.2022 Das Schaubild der Quarantäne-/ Isolationsregelungen angesichts der Omikron-Variante bietet schnelle und übersichtliche Information für Interessierte. Quelle: DiDVaktuell 1/2022 6.Januar 22 Schaubild_GMK
Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI dürfen die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich den Betrag von 40€ nicht übersteigen.
Mit dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) wurde festgelegt, dass der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zum 31. Dezember 2021 60€ beträgt.
Derzeit ist keine Verlängerung dieser Frist vorgesehen, weshalb sich der Betrag ab dem 1. Januar 2022 wieder auf 40€ beläuft.